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Förderverein Neue Ufer e.V. Leipzig - Projekt zur Freilegung von Pleiße- und Elstermühlgraben in Leipzig || www.neue-ufer.de

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Projekt zur Freilegung von Pleiße- und Elstermühlgraben in Leipzig


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Die Fischerei

Viele Wirtschaftsbereiche in den Dörfern und Städten entlang der Pleiße waren in irgendeiner Form auf das Flußwasser angewiesen. Es diente zum Kühlen und Erhitzen, zum Löschen und Bewässern, zum Färben und Gerben, zum Transportieren und Baden, zum Mahlen und Tränken. Für die Arbeit der Fischer und Müller, der Textil- und Lederberufe, der Wäscherinnen und Korbmacher war es unentbehrlich.

Fischerboot auf der Pleiße bei Markkleeberg, 1918

Fischerboot auf der Pleiße bei Markkleeberg, 1918

Die Fischerei an der Pleiße ist so alt wie die Besiedlungsgeschichte des Flußgebiets. So ernährte sich die altsorbische Bevölkerung zunächst in stärkerem Maße von Jagd und Fischfang als von Ackerbau und Viehzucht. Später - nach der Eroberung und Christianisierung des Landes - erforderte schon die große Zahl kirchlicher Fastentage ein gut entwickeltes Fischereiwesen. Die Fischereirechte und -konzessionen bildeten den Gegenstand häufiger Auseinandersetzungen. Generell stand das Fischereirecht, das seit dem Mittelalter in zahlreichen Fischordnungen seinen Niederschlag fand, in enger Beziehung zum Eigentum an Grund und Boden. Wurde dieser verliehen, verkauft oder verschenkt, wechselten in der Regel zugleich die Rechte an der fischwirtschaftlichen Nutzung. Darüber hinaus gab es ein Mitfischrecht der Gemeindemitglieder an den öffentlichen Flüssen. Es ging in seinem Ursprung auf die Altsorben zurück und wurde im Laufe der Zeit schrittweise eingeschränkt. Aus Leipzig, Werdau und Crimmitschau sowie einer Reihe von Dorfgemeinden sind Verordnungen überliefert, die dieses Recht beschreiben. Unter bestimmten Voraussetzungen (dem Verbot unzulässiger Fanggeräte oder des Gebrauchs von Kähnen) konnte für den Eigenbedarf gefischt werden. Außerdem existierten zahlreiche Sonderregelungen. Den Crimmitschauer Bürgern beispielsweise war es am Abend vor Pfingsten und zu Michaelis (26. September) gestattet, das Pleißenwehr aufzuziehen und den Wehrtümpel leerzufischen.

Die Tätigkeit von Berufsfischern ist an der Pleiße erstmals für das Jahr 1305 bezeugt. In einer Urkunde Markgraf Dietrichs des Jüngeren bestätigt dieser der Kirche und dem Konvent von St. Thomas in Leipzig die Schenkung der Fischereirechte. Die Fischer unterstanden fortan der Gerichtsgewalt des Thomasprobsts (mit Ausnahme des Blutbanns) und mußten einen bestimmten Teil ihres Fangs abliefern. Obwohl eine namentliche Aufzählung der Flüsse nicht erfolgte, kann es sich nur um das Leipziger Einzugsgebiet von Elster, Pleiße und Luppe gehandelt haben. In der genannten Urkunde wird weder von einer Fischerinnung noch von einer Zunft gesprochen. Die Vermutung liegt aber nahe, daß die Fischer, die am Elstermühlgraben (Jahnallee) siedelten, bereits zum damaligen Zeitpunkt über eine Organisation verfügten. Aus ihr erwuchs nach der Säkularisierung des Klosters im Jahre 1539 die Fischerinnung. Sie unterstand der Rechtsprechung des Rates der Stadt und wies alle Merkmale zunftmäßiger Verfassung auf. Nach der Fischerordnung von 1651 sollten ihr maximal sechszehn Meister angehören. Im Einzugsgebiet der Pleiße blieb die Leipziger Fischerinnung die einzige ihrer Art. Anderswo am Fluß ansässige Fischer, die das Recht der Fischerei von den entsprechenden Eigentümern pachteten (später auch kauften), arbeiteten auf sich allein gestellt. Ihre Familiennamen sind teilweise überliefert und lassen sich in Verbindung mit Fischfang und -handel (städtische Fischmärkte) oft über Generationen zurückverfolgen. Überdies betrieben zahlreiche Müller die Fischwirtschaft im Mühlgraben als Nebenerwerb. Die intensive Nutzung und wenig pflegliche Behandlung der Fischbestände sowie erste Umweltbeeinträchtigungen (Färbereien, Gerbereien usw.) führten gegen Ende des Mittelalters zum Rückgang der Fischerträge. Vielfach wurden daraufhin die Fischereiordnungen verschärft und Maßnahmen zur Reinhaltung der Flüsse beschlossen. Die im Jahre 1600 für den gesamten Göselverlauf erlassene Fischordnung verbot einerseits den Fang von Jungfischen und "Krebsen so brutt haben", andererseits das Flachs- und Hanfrösten. Den extremen Verunreinigungen, wie sie mit der Industrialisierung der Region auftraten, konnte selbst mit dem ersten sächsischen Fischereigesetz von 1868 nicht begegnet werden. Schrittweise (im Werdau-Crimmitschauer Raum beginnend) nahm die Verschmutzung der Pleiße und ihrer Nebenflüsse verheerende Formen an. Im Jahre 1878 entschied der Stadtrat von Werdau, die Fischerei nicht wieder zu verpachten. Im Unterlauf des Flusses häuften sich die Beschwerden wenige Jahre später. So teilte der Markkleeberger Fischer Eser der zuständigen Amtshauptmannschaft am 27. Januar 1905 mit, "daß der gesamte Fischbestand der Gösel durch den Kohleschacht ‚Margaretha' in Espenhain wegen Einleitung einer giftigen Substanz vernichtet worden sei". Unter solchen Bedingungen war der Niedergang der Leipziger Fischerinnung nur eine Frage der Zeit. Besiegelt wurde er, als der Stadtrat den Fischern 1912 die Fischereigerechtigkeit für 50.000 Mark abkaufte. Allerdings enthielt der Vertrag eine Schutzklausel, die den Fischern für weitere zwanzig Jahre den Fischfang auf den Leipziger Flüssen gestattete.

Ein anderes Thema sind die mittelalterlichen Fischteiche. In Abhängigkeit von den Bodenverhältnissen wurden sie dort angelegt, wo sich das Wasser der zur Aue fließenden Bäche und Gräben gut stauen ließ. Auf diese Weise entstanden im unteren und mittleren Pleißegebiet regelrechte Teichlandschaften (Connewitz/Lößnig, Haselbach/Regis-Breitingen, Wilchwitz). Meist hintereinander gestaffelt und miteinander verbunden, waren die Teiche ein erheblicher Wirtschaftsfaktor. Außer der Fischzucht dienten sie der Schafhaltung und der Geflügelzucht. Der Bau der Dämme, zu dem teilweise spezielle Teichgräber herangezogen wurden, und die Pflege der Teiche gehörten zu den Frondienstleistungen der Bauern. So heißt es in der Lößniger Fronordnung: "An den Teichen müssen sie bessern, wenn an den Dämmen Schäden vorhanden." Alle fünf bis sieben Jahre wunde das Wasser der Teiche zum Fischfang abgelassen, ein Ereignis, das mitunter volksfestartigen Charakter annahm. Zu den weitgehend erhaltenen und bis in die Gegenwart genutzten Teichen zählen die Haselbacher Anlagen, die auf der Flur von Regis-Breitingen ihre Fortsetzung finden. Sie wurden 1521 auf Veranlassung des Burggrafen Hugo von Leisnig errichtet und bedecken eine Fläche von fast 53 Hektar. Ihre etwa drei Meter hohen Dämme sind acht Kilometer lang und am Dammfuß bis zu neun Meter breit. Viele der ehemaligen Teiche im Pleißegebiet haben die Zeiten jedoch nicht überstanden. Wenn sie nicht bereits in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts trockengelegt wurden, fielen sie der späteren Siedlungsentwicklung oder dem Braunkohletagebau zum Opfer.

 

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