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Der Habsburgerstreit (1958-1966)


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Otto Habsburg-Lothringen ist der älteste Sohn des letzten österreichischen ...
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Otto Habsburg-Lothringen an der Grenze zu Österreich (Steinpass, Salzburg) ...
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1961 gab Habsburg offiziell zu Protokoll, dass er auf jegliche Herrschafts ...
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Otto Habsburg und Bundeskanzler Bruno Kreisky beim Handschlag. Das Treffen ...
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Seit 1973 übt er das Präsidentenamt der Internationalen Paneuropa-Union au ...
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Der Umgang mit den Angehörigen des Kaiserhauses Habsburg-Lothringen sorgte noch Jahrzehnte nach der Verzichtserklärung Kaiser Karls für innenpolitische Auseinandersetzungen. ÖVP und SPÖ konnten sich über Jahre hinweg nicht auf die Einreiseerlaubnis für Kaiser-Sohn Otto einigen.

Im Februar 1938 hatte Otto von Habsburg-Lothringen, der älteste Sohn des letzten österreichischen Kaisers Karl I. und Kaiserin Zitas, den damaligen österreichischen Bundeskanzler Kurt Schuschnigg noch dazu aufgefordert, ihm angesichts der Bedrohung durch das nationalsozialistische Deutsche Reich die Regierungsgewalt zu übertragen. Auch danach hatte er wiederholt Äußerungen von sich gegeben, die nicht auf eine Verzichtserklärung hindeuteten.

Am 21. Februar 1958 gab Otto dann seine erste Verzichtserklärung ab. Er erklärte sich bereit, die geltenden Gesetze Österreichs und damit das Habsburgergesetz von 1919 anzuerkennen und sich zur Republik zu bekennen. Das Habsburgergesetz verwies die Mitglieder des ehemaligen Herrscherhauses außer Landes und schaffte ihre Vorrechte ab. Es betraf alle Angehörigen der Familie Habsburg, sofern sie nicht auf ihre Herrscheransprüche verzichteten und sich nicht als getreue Staatsbürger der Republik bekannten.

Am 31. Mai 1961 gab Otto von Habsburg offiziell zu Protokoll, dass er auf die Mitgliedschaft zum Haus Habsburg-Lothringen und auf alle Herrschaftsansprüche verzichtet und sich als treuer Staatsbürger der Republik Österreich bekennt. Diese Erklärung stellte die Voraussetzung für die legale Einreise nach Österreich dar. Am 13. Juni 1961 kam jedoch der Ministerrat zu keiner einheitlichen Auffassung über die Loyalitätsbekundung von Otto von Habsburg, weshalb die Erklärung als abgelehnt galt. Die SPÖ lehnte mit der Begründung ab, Otto von Habsburg habe in seinem Brief erklärt, dass "alle seine aus der Zugehörigkeit seiner Familie sich ergebenden Privatrechte und -pflichten von der Loyalitätsbekundung unberührt" blieben. Dies würde ihm als Familienoberhaupt die Souveränität und Gerichtsbarkeit über alle Familienangehörigen sichern, so die SPÖ. Ebenso sollten laut Erklärung von Otto von Habsburg Ansprüche auf das durch die Nazis enteignete Habsburg-Vermögen aufrechterhalten bleiben.

Gegen die Ablehnung seiner Loyalitätsbekundung legte Otto von Habsburg beim Verfassungsgerichtshof Beschwerde ein, die jedoch im Dezember 1961 wegen Nichtzuständigkeit abgelehnt wurde. Daraufhin legte Otto Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof ein, und zwar wegen Verletzung der Entscheidungspflicht durch die Regierung ein. Der Verwaltungsgerichtshof gab ihm am 24. Mai 1963 recht, die Verzichtserklärung vom 31. mai 1961 sei ausreichend und entspreche dem Habsburgergesetz. Die Landesverweisung sei aufzuheben.

Am 5. Juni 1963 kam es im Nationalrat zu einer heftigen Debatten über die widersprüchlichen Entscheidungen der beiden Höchstgerichte. Die SPÖ sah die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes als Juristenputsch an. Die Diskussionen über den Fall Habsburg führten zur innenpolitischen Krise. Am 4. Juli 1963 nahm der Nationalrat in einer heftig geführten Sitzung einen Entschließungsantrag von SPÖ und FPÖ an, der die Rückkehr von Ottos für unerwünscht erklärte, weil sie dem Ansehen Österreichs schade. Die ÖVP hatte dagegen gestimmt. Am 19. Juli 1963 stimmte auch der Bundesrat dem Nationalratsbeschluss vom 4. Juli zu.

Trotz Krise setzten die beiden Großparteien die Zusammenarbeit fort. Am 24. März 1964 einigten sich die Regierungsparteien darauf, die Habsburgerfrage "in Wahrung der Verfassung" sowie gemeinsam "auf friedliche Weise und auf Dauer" zu lösen. Es sollte auch von übereilten Schritten Abstand genommen werden, womit von beiden Parteien die Einreise von Otto von Habsburg vor Ende der Legislaturperiode 1966 abgelehnt wurde.

Die Nationalratswahl 1966 mit der absoluten Mehrheit für die ÖVP brachte dann neue Voraussetzungen. Unmittelbar nach Bildung der ÖVP-Alleinregierung stellte das Innenministerium Otto von Habsburg am 1. Juni 1966 einen Reisepass aus, den Rechtsanwalt Ludwig Draxler für seinen Mandanten entgegennahm. Dem war eine Prüfung der Rechtsgrundlage und die Ausstellung eines Staatsbürgernachweises durch die Niederösterreichische Landesregierung am 20. Juli 1965 vorausgegangen.

Die SPÖ protestierte und warf der Regierung vor, eigenmächtig gehandelt zu haben. Der am 8. Juni 1966 von der SPÖ gestellte Entschließungsantrag im Parlament, dass die Rückkehr von Otto von Habsburg nicht erwünscht sei, da die Ausstellung eines Passes zu vermögensrechtlichen Ansprüchen des Hauses Habsburg führen würde, wurde von ÖVP und FPÖ abgelehnt. Damit war die Frage der Anerkennung der Loyalitätserklärung auf parlamentarischer Ebene geregelt.

Am 31. Oktober 1966 reiste Otto zum ersten Mal nach Österreich ein. Er fuhr von Niederndorf bei Kufstein nach Innsbruck und verließ nach einigen Stunden bei Leutasch in Tirol Österreich wieder. Am 2. November traten rund 250.000 Arbeitnehmer in ganz Österreich aus Protest gegen die Einreise in den Streik. Der ÖGB- Bundesvorstand verlangte von der Regierung eine Zusicherung, dass Otto von Habsburg kein Vermögen der Republik ausgehändigt werde. Die ÖVP erklärte in einem Schreiben an 80 Betriebsräte, Habsburg habe nach derzeitiger Rechtslage keine Vermögensansprüche an die Republik.




 
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