Sie können kostenlos die folgende Datenschutzerklärung für Ihre Homepage übernehmen, solange Sie das JuraForum.de am Ende als Quelle nennen.
Jeder Betreiber einer Website ist gut beraten, allen Besuchern / Nutzern die erforderliche Datenschutzerklärung für seine Dienste, rechtssicher und vollständig, zugänglich zu machen. Mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) von 2018 gelten neue, extrem verschärfte Bußgeldbestimmungen. Strafen seitens der Aufsichtsbehörde, Abmahnungen, Schadenersatzforderungen als Sanktionen können dem Unternehmen die finanzielle Basis rauben und den Fortbestand gefährden. Deshalb: Unser Datenschutzerklärung-Generator ist das Tool, das Webseitenbetreiber bei der Erstellung und Aktualisierung einer rechtssicheren Datenschutzerklärung unterstützt - geprüft vom Rechtsanwalt und kostenlos.
In erster Linie dient sie der Information der Nutzer / Besucher der Website. Ihr ist zu entnehmen, wer die handelnden Personen / Instanzen sind (Verantwortlicher, Auftragsverarbeiter), wie und welche Daten bei der Nutzung der Dienste gespeichert werden und was mit diesen geschieht.
In den Artikeln 12 bis 14 der DSGVO sind die entsprechenden Bestimmungen nachzulesen:
Die Datenschutzbestimmungen der DSGVO zielen in erster Linie darauf, dass das Grundrecht des Datenschutzes nicht nur passiv, sondern auch aktiv durch den Nutzer in Anspruch genommen werden kann. Allen betroffenen Personen muss das Recht eingeräumt werden selbst über die Preisgabe / Veröffentlichung und Verwendung der sie betreffenden Daten zu bestimmen. In Zeiten des Internets, der weltweiten Vernetzung, sind es die Beständigkeit einmal veröffentlichter Daten und die Möglichkeit, dass sie (theoretisch) von jedem eingesehen und genutzt werden können, die den Schutz persönlicher Daten so außerordentlich bedeutsam machen.
Der einheitliche Rechtsrahmen, der seit dem 25.05.2018 mit der DSGVO in der Europäischen Union gilt, untermauert den Datenschutz mit neuen und stärkeren Rechten, dem Erfordernis der transparenten Information und der deutlichen erkennbaren Einwilligung (als Opt-In und inkl. Recht auf Widerruf). Die Datenschutzerklärung, die auch bisher im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) verankert war, ist auf eine höhere und wirksamere Ebene transformiert worden.
Die Frage ist einfach zu beantworten: Alle, die personenbezogene Daten erheben oder verarbeiten, müssen diese Vorgänge in einer Datenschutzerklärung festhalten und über die Prozesse der Datenverarbeitung und Verantwortlichkeiten aufklären. Im Grunde genommen, also alle, die für den Betrieb einer Website verantwortlich sind. Der Inhalt der Datenschutzerklärung kann und wird sich je nach Art der angebotenen Dienste und der Nutzung bzw. Einstellung der Analyse-Tools unterscheiden.
Die Schutzbestimmungen zielen in erster Linie auf die Besonderheiten der Digitalisierung. Im Gegensatz zur analogen Welt, werden bei einer Transaktion auf einer Online Präsenz, bereits ab der ersten Sekunde, digitale Spuren hinterlassen. Angefangen von der IP-Adresse des Servers bzw. Endgerätes des Webseitenbesuchers, über die Abfrage seiner Kontaktdaten in einem Kontaktformular bis zu den Kontodaten beim Abschluss einer Bestellung oder eines Vertrags. Es ist keine Frage der tatsächlichen Nutzung, sondern eher eine der vielfältigen Nutzungsmöglichkeiten, bis hin zum Missbrauch. Ein Instrument, um all dem vorzubeugen und die Transparenz und Selbstbestimmung aller Internetnutzer zu fördern, ist die Datenschutzerklärung.
Der hauptsächliche Zweck der Datenschutzerklärung ist die rechtskonforme Information aller Webseitenbesucher durch den Betreiber über Umgang und Verwendung der anfallenden Daten, ab dem Beginn der Sitzung (Session). Dies bezieht sich sowohl auf die Datenverarbeitung und -speicherung durch den Anbieter selber als auch auf eventuelle Auftragsverarbeitung.
Die DSGVO hat aus dem, über verschiedene Gesetzeswerke verteiltem Datenschutzrecht, ein im gesamten Rechtsraum der Europäischen Union geltendes, weitgehend harmonisiertes Verordnungswerk geschaffen. Bis 2016 lieferte das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) in Verbindung mit dem Telekommunikationsgesetz (TKG) die vordringlichen Quellen zum Datenschutz. Aktuell sind im TKG und im Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) nur mehr Sonderregelungen enthalten.
Unabhängig von der tatsächlichen Wahrnehmung (lesen, wahrnehmen, verstehen), durch den Besucher der Website erfüllt der Anbieter seine rechtliche Verpflichtung, wenn er die Information bereithält. Andererseits wäre die alleinige, bestätigte Kenntnisnahme der Datenschutzerklärung keine Rechtsgrundlage für die Erhebung und Verarbeitung der Daten. Das Datenschutzrecht basiert auf der Grundlage des "Erlaubnisvorbehalts" und meint damit, dass die betroffene Person explizit die Einwilligung für die Verarbeitungstätigkeiten erklären muss. Die Datenschutzerklärung dient nur der Information und enthält keine Möglichkeiten eine Einwilligung einzuholen.
JuraForum.de-Tipp: Eine fehlerhafte (inhaltlich / formal) Datenschutzerklärung kann, abhängig von der Schwere des Verstoßes, drastische Folgen haben. Bußgelder drohen, die Aufsichtsbehörden werden aktiv und das Wettbewerbsrecht liefert einen weiteren Grund zur Abmahnung. Aus all diesen Gründen sollte die Datenschutzerklärung nicht auf die leichte Schulter genommen werden. Die Zukunft des Unternehmens kann von einer rechtssicheren Datenschutzerklärung abhängen. Überzeugen Sie sich vom JuraForum.de Generator und generieren Sie kostenlos Ihre Datenschutzerklärung (als PDF / HTML).
Die rechtliche Grundlage liefert der Artikel 13 DSGVO. In ihm finden sich alle Inhalte, die in einer Datenschutzerklärung zwingend aufgenommen werden müssen. Im Vergleich, zu den Zeiten vor der Gültigkeit der DSGVO, sind nun deutlich mehr Informationen über die Rechte der betroffenen Person und Pflichten der Verantwortlichen erforderlich. Zusätzlich ist die Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung zu benennen. Neben den Inhalten gilt, dass die Erklärung leicht in verständlicher Form verfasst und übersichtlich gegliedert ist.
Allgemein klärt die Datenschutzerklärung über jede Erhebung, Speicherung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten auf. Darunter fallen auch Daten, die der Browser sammelt, Analyse-Tools (wie Matomo Analytics oder Google Analytics), Cookies, IP-Adressen, das eine oder andere Plugin auf der Webseite, speziell für die Social-Media-Anbindungen. Deshalb sind in der Datenschutzerklärung die Antworten auf folgende Fragen zu finden:
Es ist zu betonen, dass es sich bei der Datenschutzerklärung dann um eine Informationspflicht handelt, wenn personenbezogene Daten erhoben werden (Artikel 13 DSGVO).
Der Verantwortliche hat exakt zum Zeitpunkt der Erhebung sicherzustellen, dass jeder Nutzer die Möglichkeit hat, sich über folgende Punkte zu informieren:
Falls die Daten erhoben und verarbeitet werden, weil ein berechtigtes Interesse des Verantwortlichen vorliegt (Artikel 6, Abs. 1f DSGVO), so sind diese Interessen zu beschreiben (Verantwortlicher oder Dritter).
Die Bestimmungen der DSGVO betonen die Notwendigkeit einer fairen und transparenten Verarbeitung der Daten, deshalb belegen zusätzliche Informationen die Orientierung daran:
Bei der gesamten Komplexität dieses Themas, stellt sich die Frage: Was ist der beste Weg eine rechtssichere Datenschutzerklärung zu erstellen?
In den wenigsten Fällen haben Verantwortliche die Ressourcen (personell/fachlich) um eine rechtssichere Datenschutzerklärung aus eigenem zu erstellen. Sie werden daher auf Werkzeuge zugreifen, die sie dabei unterstützen. In der Regel sind das Vorlagen, die auszufüllen und zu ergänzen sind oder ein (teil-)automatisiertes Tool, das die nötigen Angaben vorgibt und die es nur zu ergänzen gilt. Das Ergebnis kann man dann bequem in die Website einbinden.
Zu beachten ist, dass Vorlagen für Datenschutzerklärungen statisch sind. Die Inhalte sind sehr allgemein gehalten. Der Verantwortliche löscht oder ergänzt einige Passagen, füllt vorgegebene Felder in einer Textdatei aus, um ein fertiges Dokument zu erhalten. Wie weit dies dann tatsächlich für das Unternehmen oder die Einstellungen der eigenen Website passend ist, mag dahingestellt sein. Ein anderer Nachteil ist, dass eine auf einem Formular basierende Erklärung immer wieder händisch angepasst werden muss, wenn sich Inhalte und Verantwortlichkeiten ändern.
Im Gegensatz zum Formular ist der Generator ein dynamisches Werkzeug. Am Ende steht eine fixfertige Datenschutzerklärung in unterschiedlichen Formaten zur Verfügung (Text, PDF, HTML). Aus diesen Gründen bietet auch unser Generator wesentlich mehr Sicherheit hinsichtlich der Aktualität und der gesetzlichen Vorgaben.
Abhängig vom Erfordernis kann die Auswahl, zugeschnitten auf die Spezifika des Unternehmens getroffen werden.
Dazu gehören die Kontaktdaten, die Datenarten/Datenkategorien und Verarbeitungszwecke, die der Generator vorschlägt und die mittels Ankreuzens zu bestätigen sind.
Wesentlich ist, dass die Cookie-Regelung Berücksichtigung findet. Aktuell ist es so, dass die DSGVO eine generelle Cookie-Zustimmung ausschließt. Der Besucher der Website muss die Möglichkeit haben, einzelne Cookies aus- oder einzuschließen. Eine rechtssichere Cookie-Lösung besteht darin, sich von allen Cookies ein "Opt-In" der Nutzer einzuholen. Um das programmtechnisch abzubilden, gibt es eine Reihe von Tools (Plugins), deren Funktion beim ersten Besucht der Website aufgerufen wird. Laut DSGVO darf eine Verarbeitung erst dann stattfinden, wenn der User durch Opt-In explizit eingewilligt hat, was eine Vorbelegung der möglichen Antworten definitiv ausschließt.
Nicht zu vergessen sind Kontaktformular, Kommentarfunktion und Foren. In diesen Fällen muss die IP-Adresse des Endgerätes anonymisiert werden. Wenn Sie Partnerprogramme (Affiliate) auf ihrer Webseite einbinden, ist das ebenfalls ein Thema für die Datenschutzerklärung. Gewinnspiele, Social-Media-Kanäle, Newsletter, Webanalyse und Tracking-Programme oder Abwicklung von Verträgen: Verantwortlicher, Verarbeiter und ggf. Datenschutzbeauftragter stehen vor einer Aufgabe, die vollen Einsatz erfordert.
Der kostenlose JuraForum.de-Datenschutzgenerator unterstützt Sie zuverlässig bei der Erstellung und Pflege Ihrer Datenschutzerklärung.
Auf unserer Webseite haben Sie die Möglichkeit sich eine eigene Datenschutzerklärung mit dem Generator erstellen und zusenden zu lassen. Neben den reinen technischen Funktionen bietet der Generator auch umfangreiches Wissen zu den wichtigsten Themen der Datenschutzgrundverordnung an.
In einem übersichtlichen Eingabeformular werden die erforderlichen Daten erfasst. Beginnend mit den Kontaktdaten des Seitenbetreibers, über die zu verarbeitenden Datenarten bis zu Angaben über den Zwecken der Verarbeitung (Art. 13 Abs. 1c DSGVO) und Kategorien der betroffenen Personen (Art. 13 Abs. 1e DSGVO). Eine zusätzliche Funktion fragt ab, ob ein Datenschutzbeauftragter benötigt wird.
In weiterer Folge werden eine Reihe von Möglichkeiten abgefragt, die für den Inhalt der Datenschutzerklärung relevant sein können: Von der Nutzung von Amazon Partnerprogramm bis Google Analytics, Google AdSense, Google Adwords und weiteren Google Diensten sowie Social-Media-Plugins. Der Generator bietet beispielhaft vorausgefüllte Eingabefelder und umfangreiche Erklärungen zu den jeweiligen Funktionen an.
Insgesamt wird, wenn alle Daten klar und verfügbar sind, die Eingabe weniger als 30 Minuten dauern. Mittels Querverweisen kann man während der Arbeit zu den relevanten Themen springen, um sich Informationen zu den einzelnen Punkten zu holen.
Am Ende des Formulars stimmen Sie zu, dass Sie die Datenschutzerklärung von JuraForum.de zur Kenntnis genommen haben und können dann ihre eigene Datenschutzerklärung kostenlos generieren lassen.
Nach dem Absenden des Formulars dauert es nur wenige Minuten und Ihre brandneue Datenschutzerklärung landet als PDF und Textfile in Ihrem Mailpostfach. Abhängig von den gemachten Eingaben sind diese auf rund 30 Seiten übersichtlich in ein Dokument eingeflossen, das alle rechtlichen Vorgaben erfüllt. Um den Einbau in Ihre Website zu erleichtern liegt der zugehörige HTML-Code gleich bei.
Das Ergebnis kann ausgedruckt und den Unterlagen beigefügt werden.
Eine Datenschutzerklärung rechtssicher und verbindlich zu erstellen, ist eine Aufgabe, die viel Wissen und Zeit von Webseitenbetreibern erfordert. Es ist in dem dynamischen Umfeld nicht einfach, immer auf dem Laufenden zu bleiben und alle aktuellen Entwicklungen der Verordnung und der gesetzlichen Grundlagen im Auge zu behalten.
Deshalb entwickelt sich ein Markt um Vorlagen und Generatoren von Datenschutzerklärungen. Während die Vorlage weitgehend statisch ist und im Anlassfall immer neu erstellt werden muss, arbeitet der Generator dynamisch und hält alle aktuellen und notwendigen Anpassungen der Datenschutzbestimmungen bereit.
Die Nutzung der Datenschutzerklärungen erfolgt auf eigene Gefahr. Bisher gibt es keine gerichtlichen Entscheidungen darüber, ob solche Hinweise ausreichend bzw. ob alle genannten Dienste DSGVO konform nutzbar sind.
Fügen Sie bitte die Datenschutzerklärung mit einem eigenen Menüpunkt getrennt vom Impressum auf Ihrer Webseite unter dem Linkanker „Datenschutz“ oder „Datenschutzerklärung“ ein. Es gibt ein Urteil des Landgericht Frankfurt am Main (Az. 3-10 O 86/12), welches die Einbindung der Datenschutzerklärung unter dem Link „Kontakt“ als unwirksam angesehen hat.
Cookie-Einwilligung für Webtracking laut Bundesdatenschutzbeauftragten Pflicht
Neben dem EuGH-Urteil Az. C-673/17 zu Cookies (vorangekreuztes Opt-In nicht wirksam als Einwilligung) hat nun auch der Bundesdatenschutzbeauftragte (Pressemitteilung vom 14.11.2019) zu Cookie-Bannern gem. DSGVO in der Form Stellung genommen, dass Webtracking nur mit Einwilligung zulässig sei.
Wir empfehlen daher für das Wordpress CMS den Cookie-Banner von Borlabs Cookies* und für Wordpress oder ein anderes CMS den Consent Manager*. Hier können Sie auch einen kostenlosen Cookie-Check für Ihre Website machen.
*wir erhalten eine Partnerprovision.
TIPP: Entsprechende Muster für diese CMP finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
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