Republik Zypern
Botschaft der Republik Zypern in Berlin

Zypernfrage


Die Republik Zypern wurde 1960 gegründet. Seit 1974 bleibt ihr nördlicher Teil unter Besatzung, als Resultat der militärischen Invasion der Türkei. Die Folgen der Invasion, nämlich die militärische Besatzung und die gewaltsame Teilung der Insel, die Verletzung von Menschenrechten, die Masseneinwanderung in die besetzten Gebiete, der Eigentumsraub, die Zerstörung des Kulturerbes und die Trennung der Volksgruppen setzen sich bis heute fort.

Die Republik Zypern, Mitglied der Vereinten Nationen und seit 2004 Mitglied der Europäischen Union, bleibt Opfer eines unverhohlenen militärischen Angriffs seitens der Türkei, welche selbst Mitglied der Vereinten Nationen und Beitrittskandidatin der EU ist. Die Lage in Zypern ist ein Affront gegen das internationale Recht und eine dauerhafte Bedrohung der Stabilität in der Region.

Die Zypernfrage: Kurzer historischer Rückblick auf die Lösungsbemühungen
seit 1975

Verhandlungen zur Lösung der Zypernfrage werden seit 1975 unter der Schirmherrschaft der Vereinten Nationen und auf der Basis der Resolutionen des Sicherheitsrates sowie auch den beiden Abkommen auf hoher Ebene geführt. Das Abkommen von 1977 zwischen Erzbischof Makarios und dem türkisch-zyprischen Führer Rauf Denktash legte die Richtlinien für die späteren Verhandlungen fest. Ziel war die Gründung einer unabhängigen, bikommunalen Föderation, mit einer Zentralregierung und Institutionen, welche die Einheit des Landes absichern würden. Das Abkommen auf hoher Ebene von 1979, zwischen dem Präsidenten Spyros Kyprianou und Rauf Denktash umfasste auch die Respektierung der Menschenrechte und der Grundfreiheiten, die Entmilitarisierung sowie auch zufriedenstellende Garantien der Unabhängigkeit und der territorialen Integrität der Republik Zypern. Das Abkommen sah auch vor, dass der Frage der Rückgabe der Stadt Famagusta an ihre rechtmäßigen Einwohner Priorität verliehen werden sollte.

Die türkische Unnachgiebigkeit unterminierte den Friedensprozess der Vereinten Nationen und verhinderte jeglichen Fortschritt. In seinem Bericht an den Sicherheitsrat, am 30.05.1994, nachdem eine weitere Gesprächsrunde in Nikosia zwischen Februar und März 1994 gescheitert war, sagt der Generalsekretär der Vereinten Nationen: „Der Sicherheitsrat steht in diesem Moment vor einem bekannten Szenario: Das Nichtvorhandensein einer Vereinbarung, welches im Prinzip dem Mangel an politischem Willen der türkisch-zyprischen Seite zuzuschreiben ist“.

Im Dezember 1999 haben die Vereinten Nationen, durch Annäherungsgespräche, auf der Basis der Resolutionen der Vereinten Nationen, einen neuen Versuch zur Lösung der Zypernfrage unternommen. Bis November 2000 fanden 5 Gesprächsrunden statt, die sich mit der Territorialfrage, der Sicherheitsfrage, der Eigentumsfrage sowie der Frage der Machtverteilung befassten. Jedoch, auch während dieser Gespräche wurde kein Fortschritt verzeichnet, da der türkisch-zyprische Führer auf der Anerkennung des illegalen Regimes der besetzten Gebiete als separater, souveräner „Staat“ bestand.

Nach einer einjährigen Unterbrechung, begannen am 16 Januar 2002 „direkte“ Gespräche zwischen dem Präsidenten der Republik Zypern, Herrn Glafkos Klerides und dem türkisch-zyprischen Führer, Herrn Rauf Denktash, jedoch ohne einen wesentlichen Fortschritt. In einem Versuch, den Prozess wieder aufzugreifen, legte der Generalsekretär der Vereinten Nationen, Kofi Annan, beiden Parteien am 16. November 2012 einen ausführlichen Plan zur umfassenden Lösung vor. Der Plan wurde in revidierter Form im Dezember 2002 und im Februar 2003 vorgelegt.

Am 10. März 2003 lud der Generalsekretär der Vereinten Nationen den neuen Präsidenten der Republik Zypern, Herrn Tassos Papadopoulos und den türkisch-zyprischen Führer zu Gesprächen in Den Haag ein, während deren von ihnen gefordert wurde auch die Möglichkeit zu prüfen, durch separate Referenden über den Plan entscheiden zu lassen. Tassos Papadopoulos stimmte zu, unter der Vorgabe, dass der Plan den juristischen Rahmen für eine funktionelle und dauerhafte Lösung anbieten würde und dass die Sicherheitsfragen durch Griechenland und die Türkei gelöst werden würden.
Der türkisch-zyprische Führer lehnte mit Unterstützung der Türkei den Plan ab und weigerte sich, ein Referendum anzuordnen. Infolgedessen sind die Gespräche gescheitert.

Aufgrund breiter Kritik durch die internationale Gemeinschaft sowie auch der Enttäuschung der türkischen Zyprioten, versuchte die türkisch-zyprische Führung das Klima zu verbessern. Am 23. April 2003 kündigte die türkische Seite die Teilaufhebung der illegalen Beschränkungen an, die das türkische Militär der Freizügigkeit der türkischen- und griechischen Zyprioten von und in die besetzten Gebiete seit 1974 auferlegt hatte.

Trotz der Ausweglosigkeit, die dem Scheitern der Gespräche in Den Haag folgte, sprach die griechisch-zyprische Seite auch weiterhin ihre Bereitschaft aus, an neuen Gesprächen auf der Basis des Plans des Generalsekretärs teilzunehmen, in dem Bestreben, vor dem 1. Mai 2004 eine Lösung zu erreichen, damit ein wiedervereinigtes Zypern der EU beitreten würde.

2004 wurde in New York die Wiederaufnahme von Gesprächen, auf der Basis des zweiten, revidierten Plans des Generalsekretärs vereinbart, mit Aussicht auf eine Einigung über einen endgültigen Text. Sollten keine Fortschritte erreicht werden, auch nach der Involvierung Griechenlands und der Türkei in den Prozess, würde Kofi Anan, im Rahmen seiner Ermessensfreiheit, den Text als endgültig festlegen. Anschließend würden die beiden Volksgruppen durch separate Referenden darüber entscheiden.

Die Perspektive der Ausübung einer Schiedsrolle seitens des Generalsekretärs erwies sich als kontraproduktiv. Weder auf Zypern noch im schweizerischen Bürgenstock fanden wesentliche Verhandlungen statt, da die türkische Seite die Zeit mit Forderungen verbrauchte, die sich den Grundprinzipien und dem bis dahin Vereinbarten (agreed trade offs) entgegensetzten. Der Generalsekretär der Vereinten Nationen legte den endgültigen Plan (Anan V) den beiden Seiten am 31. März 2004 vor. Am 24. April 2004 fanden separate Referenden beider Volksgruppen statt. Die türkischen Zyprioten stimmten mit einem Prozentsatz von 64,9% dem Plan zu, während die griechischen Zyprioten mit einer klaren Mehrheit von 75,8% ihn ablehnten.
Das „nein“ der griechischen Zyprioten war keine Áblehnung der Wiedervereinigung der Insel, was immer das Hauptziel bleibt. Es war die Äußerung der echten Besorgnis über einen Plan mit ernsten Nachteilen. Die Besorgnis betraf hauptsächlich die Tatsache, dass der Plan

    · den Rücktritt aller fremden Truppen aus Zypern nicht vorsah und das Recht fremder Mächte auf einseitige Intervention nicht abschaffte,
    · keine ausreichenden Garantien zur Umsetzung der Verpflichtungen der Türkei darstellte,
    · die Rückkehr der türkischen Einwanderer aus Zypern nicht vorsah (im Gegenteil legalisierte er dieses internationale Kriegsverbrechen sowie auch den ständigen Zustrom von Einwanderern aus der Türkei),
    · die Funktionalität des Staates nicht absicherte, ohne dass es für die Volksgruppen zu Einschränkungen beim Wahlrecht käme sowie auch nicht
    · das Recht aller Zyprioten auf Eigentumserwerb und freie Wahl des Wohnortes, ohne restriktive Quoten,
    · ein System zum Wiedererwerb des Eigentums vorsah, dass die Rechte und Interessen der aus ihrem Heimatort verdrängten griechischen Zyprioten, die 1974 gezwungen wurden ihre Häuser zu verlassen, nicht ausreichend anerkannte und
    · ein Entschädigungssystem vorsah, aufgrund dessen die griechischen Zyprioten selbst für die Abgeltung des ihnen, bezüglich ihres Vermögens erlittenen Schadens, aufkommen sollten.

Die Lösung der Zypernfrage sollte demokratisch, gerecht, funktionsfähig und lebensfähig sein. Sie muss auch mit den Gesetzen und Prinzipien der Europäischen Union, der Menschenrechtskonvention und den Resolutionen der Vereinten Nationen kompatibel sein. Zypern muss ein unabhängiger, einheitlicher Staat bleiben, mit voller Souveränität und territorialer Integrität. Die Lösung dürfte ferner keinem anderen Staat Interventionsrechte einräumen. Zypern darf keine Geisel der Türkei oder anderer fremden Interessen sein.

Im Laufe des Jahres 2005 fanden diverse Kontakte und Treffen mit Vertretern der Vereinten Nationen zur Wiederaufnahme der Verhandlungen, statt. Ergebnis dieser Bemühungen war das Treffen in Nikosia zwischen dem Präsidenten Papadopoulos und dem türkisch-zyprischen Führer Mehmet Ali Talat am 08. Juli 2006, in Anwesenheit des Untergeneralsekretärs der Vereinten Nationen für politische Angelegenheiten, Ibrahim Gambari. Während des Treffens einigte man sich auf ein Grundsatzpaket, aufgrund dessen der Boden für neue Gespräche vorbereitet werden sollte. Die beiden Führer haben sich unter anderem darauf festgelegt, auf die Wiedervereinigung Zyperns hinzuarbeiten, auf der Basis einer bizonalen, bikommunalen Föderation und politischer Gleichheit, so wie es in den relevanten Resolutionen der Vereinten Nationen beschrieben wird. Beide Seiten einigten sich ferner darauf, unverzüglich Gespräche über Themen aufzunehmen, die das Alltagsleben der Bevölkerung betreffen.

Die ständigen Bemühungen der türkischen Seite jedoch, zur politischen Aufwertung des sezessionistischen Regimes, das Beharren auf dem Mythos der sogenannten Isolation der türkischen Zyprioten und die unnachgiebigen und provokativen Erklärungen türkischer Funktionäre, trugen weder zu den Bemühungen zur Umsetzung des Abkommens vom 8. Juli 2016 noch zu den Bestrebungen nach einer gemeinsam annehmbaren, gerechten und funktionsfähigen Lösung bei.

Um das Vorankommen des Prozesses zu fördern, legte der Untergeneralsekretär der Vereinten Nationen für politische Angelegenheiten, Herr Ibrahim Gambari, den Führern beider Volksgruppen am 15. November 2006 Vorschläge zur Umsetzung des Abkommens vom 8. Juli vor. Präsident Papadopoulos äußerte seine Bereitschaft, zu dem Prozess konstruktiv beizutragen. Die Vorschläge von Herrn Gambari sahen den unverzüglichen Beginn des Prozesses vor, mit gleichzeitig stattfindenden bikommunalen Gesprächen über Themen, die das Alltagsleben der Volksgruppen anbetrafen sowie auch über andere wesentliche Themen und den Beginn von Gesamtverhandlungen, sobald Fortschritte verzeichnet würden. Zudem wurde vorgesehen, dass alle durch beide Seiten präsentierte Themen auch diskutiert würden und dass der Prozess von beiden Volksgruppen abhängig wäre.

Während der Vorbereitungszeit sind Schwierigkeiten aufgetaucht und der Prozess ist nicht vorangekommen, da die türkisch-zyprische Seite wesentliche Punkte des Abkommens vom 8. Juli bestritt. Bemühungen zur Überwindung der Schwierigkeiten, sowohl seitens der zyprischen Regierung als auch seitens der Vereinten Nationen, brachten kein Ergebnis. Der neue Präsident der Republik Zypern, Dimitris Christofias, unternahm, gleich nach seiner Wahl im Februar 2008, neue Bemühungen für die Wiederaufnahme direkter Verhandlungen und erstrebte ein Treffen mit dem türkisch-zyprischen Führer. Während dieses Treffens, am 21 März 2008, wurde die Gründung von Arbeitsgruppen und technischen Ausschüssen beschlossen sowie auch die Aufstellung einer Themenliste. Es wurde vereinbart, sich in drei Monaten nochmals zu treffen, um den Fortschritt zu bewerten und um den Beginn von direkten Verhandlungen unter der Schirmherrschaft der Vereinten Nationen zu fördern. Gleichzeitig wurde die Öffnung des Übergangs Ledra-Strasse beschlossen. Dieser wurde am 3. April 2008 geöffnet, während am 18. April sechs Arbeitsgruppen und sieben technische Ausschüsse ihre Arbeiten aufnahmen. Da kein Fortschritt verzeichnet wurde, der die Wiederaufnahme von Verhandlungen begründen würde, trafen sich die beiden Führer, auf Initiative des Präsidenten Christofias, am 23. Mai 2008 wieder, in Anwesenheit des Sonderbeauftragten der Vereinten Nationen in Zypern, Taye-Brook Zerihoun. Während des Treffens wurde die Verpflichtung zur Gründung einer bikommunalen, bizonalen Föderation, mit einer Souveränität, einer internationalen Persönlichkeit, einer Staatsangehörigkeit und politischer Gleichheit, gemäß den Resolutionen des Sicherheitsrates und der Vereinten Nationen, erneut bestätigt. Zudem wurde die Öffnung weiterer Übergangsstellen vereinbart. Ferner waren sich die beiden Führer darüber einig, dass vertrauensbildende Maßnahmen erwogen werden müssten.

Während eines neuen Treffens am 01. Juli 2008 verschafften sich die beiden Führer einen Überblick über die Ergebnisse der Arbeitsgruppen und der technischen Ausschüsse. Sie unterhielten sich auch über die Themen der Souveränität und Staatsangehörigkeit, worüber sie sich im Prinzip einigten. Während eines neuen Treffens, am 25. Juli 2008, wurde die Aufnahme von direkten Gesprächen für den 03. September 2008 beschlossen.

Ziel des neuen Verhandlungsprozesses war eine Lösung „von Zyprioten für Zyprioten“ zu erreichen, auf der Basis einer Einigung zwischen den beiden Führern und mit der Zustimmung des Volkes, die alle Grundrechte von griechischen -und türkischen Zyprioten absichern würde. Die beiden Führer bekräftigten in ihren gemeinsamen Erklärungen ihre Verpflichtung zur Bildung einer bizonalen, bikommunalen Föderation und einigten sich auf eine Souveränität, eine Staatsangehörigkeit und eine internationale Persönlichkeit für ein föderales Zypern.

Anfang 2010 fand ein dreitägiger offizieller Besuch des Generalsekretärs der Vereinten Nationen Ban Ki-moon auf Zypern statt, als Ausdruck seiner persönlichen Unterstützung der Gespräche. Der Generalsekretär las offiziell eine Erklärung beider Volksgruppenführer vor, in der diese auf der Basis der ganzheitlichen Annäherung erklärten, dass „nichts vereinbart wird, bis dass alles vereinbart wird“.

Am 26 Mai 2010 fand das erste Treffen zwischen dem Präsidenten der Republik Zypern, Herrn Dimitris Christofias und dem neuen türkisch-zyprischen Führer, Herrn Dervis Eroglu statt, der am 18. April 2010 Herrn Mehmet Ali Talat abgelöst hatte.

Bis zum 1. Juli 2012, als Zypern den Vorsitz des EU-Rates übernahm, fanden viele Treffen zwischen Herrn Christofias und Herrn Eroglu statt, jedoch ergebnislos, aufgrund der unnachgiebigen Haltung der türkischen Seite. Der Präsident der Republik Zypern sagte ausdrücklich, dass die zyprische Präsidentschaft des EU-Rates kein Hindernis für die Fortsetzung der Gespräche sei und sprach seine Bereitschaft zu ihrer Fortsetzung aus. Die türkische Seite jedoch weigerte sich während der zyprischen Präsidentschaft an den Gesprächen teilzunehmen.

Am 24. Februar 2013 wurde Herr Nicos Anastasiades zum Präsidenten der Republik Zypern gewählt. Im September desselben Jahres begannen neuen Bemühungen auf der Unterhändlerebene, um die Grundlage für die Aufnahme von neuen Verhandlungen vorzubereiten.


Am 11. Februar 2014 traf sich der Präsident der Republik Zypern und Führer der griechisch-zyprischen Volksgruppe, Herr N. Anastasiades, mit dem damaligen Führer der türkisch-zyprischen Volksgruppe, Herrn Dervis Eroglu, unter der Schirmherrschaft der Vereinten Nationen. Während des Treffens, wurde eine gemeinsame Erklärung der beiden Volksgruppenführer angenommen, welche den Rahmen des neuen Verhandlungsprozesses stellt, die Grundprinzipien für eine Lösung erneut bestätigt und das anzuwendende Verfahren verdeutlicht.

Die gemeinsame Erklärung wiederholt, dass Grundlage einer Regelung die Gründung einer bikommunalen, bizonalen Föderation mit politischer Gleichheit sein wird, so wie dies durch die entsprechenden Resolutionen des Sicherheitsrates und die Vereinbarungen auf hoher Ebene vorgesehen wird und dass ein vereintes Zypern, als Mitglied der Vereinten Nationen und der EU, eine internationale juristische Persönlichkeit sein wird, mit einer Souveränität und einer Staatsangehörigkeit. Die gemeinsame Erklärung unterstreicht auch, dass die Regelung des Problems in erster Linie den Respekt vor den demokratischen Prinzipien und den Menschenrechten aller Bürger der Föderation sowie ihre gemeinsame Zukunft in einem vereinten Zypern als Mitglied der EU sichern muss.

Die Annahme der gemeinsamen Erklärung und die Initiierung neuer wesentlicher Verhandlungen zur Lösung der Zypernfrage hat das internationale Interesse erneuert und schuf eine neue positive Dynamik zur Lösung des Problems. Die Wiederaufnahme der Gespräche wurde sowohl vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen und der EU als auch von vielen Ländern begrüßt.

Zwischen dem 15. Mai 2015 und dem 6. Juli 2017 fanden Verhandlungen zwischen Präsident Anastasiades und dem Führer der türkisch-zyprischen Gemeinschaft, Herrn Akinci, unter der Schirmherrschaft des Generalsekretärs der Vereinten Nationen statt.

In diesem Rahmen fand am 12. Januar 2017 in Genf eine Konferenz über Zypern unter Beteiligung der drei Garantiemächte (Vereinigtes Königreich, Griechenland und Türkei) und in Anwesenheit der Europäischen Union als Beobachter statt.

Die Konferenz wurde vom Generalsekretär der Vereinten Nationen, Antonio Guterres, eröffnet, an der auch eine EU-Delegation mit dem Präsidenten der Europäischen Kommission, Jean Claude Juncker, und der Hohen Vertreterin der EU für Außen- und Sicherheitspolitik, Federica Mogherini, teilnahm.

Die Konferenz über Zypern behandelte zum ersten Mal das Thema Sicherheit und Garantien. Aufgrund des negativen Vorgehens der Türkei in dieser Angelegenheit wurde jedoch keine Einigung erzielt. Die Gespräche zwischen den beiden Führern wurden in Zypern wieder aufgenommen.

Bedauerlicherweise wurden die Gespräche aufgrund des Beschlusses des türkisch-zyprischen Führers Akinci, am 16. Februar 2017 ein Treffen mit Präsident Anastasiades zu verlassen, für fast zwei Monate ausgesetzt. Sie wurden erst am 12. April 2017 wieder aufgenommen.

Am 4. Juni 2017 gaben die Vereinten Nationen bekannt, dass sich die beiden Volksgruppenführer und der Generalsekretär auf die Notwendigkeit geeinigt haben, die Konferenz über Zypern im Juni 2017 im Einklang mit der Erklärung der Konferenz vom 12. Januar 2017 wieder einzuberufen.

Die Konferenz über Zypern nahm ihre Arbeit am 28. Juni 2017 in Crans Montana in der Schweiz unter der Schirmherrschaft des Generalsekretärs der Vereinten Nationen wieder auf, an der Präsident Anastasiades, der türkisch-zyprische Führer Mustafa Akinci, die drei Garantiemächte, Griechenland, die Türkei und Großbritannien, sowie die Europäische Union als Beobachter teilnahmen.

Am 6. Juli 2017 erklärte der Generalsekretär der Vereinten Nationen, Antonio Gutteres, der zum zweiten Mal an den Verhandlungen teilgenommen hatte, den Abschluss der Konferenz über Zypern, ohne dass eine Einigung erzielt wurde.

In seinen ersten Bemerkungen zu den Ergebnissen der Zypern-Konferenz betonte der Regierungssprecher, Nikos Christodoulides, dass dies keine positive Entwicklung sei, aber auch nicht das Ende des Weges. Herr Christodoulides betonte, dass "... (...) aufgrund des Beharrens der türkischen Seite, den Garantievertrag, das Recht auf Intervention in Zypern und die Präsenz türkischer Truppen in Zypern aufrechtzuerhalten, die jetzigen Bemühungen zu keinem Ergebnis geführt haben. Abgesehen von den türkischen Positionen zum Kapitel Sicherheit und Garantien, weichen die türkischen Positionen, die in den übrigen Kapiteln zum Ausdruck kommen, nicht nur vom durch den Generalsekretär der Vereinten Nation gesetzten Rahmen ab, sondern sie waren auch dergestalt, dass sie unter keinen Umständen akzeptiert werden konnten.“

Darüber hinaus unterstrich Christodoulides, dass Präsident Anastasiades seine Bemühungen intensivieren werde, um die Bedingungen für die Wiederaufnahme der Gespräche über die Beendigung der Besetzung und die Wiedervereinigung Zyperns zu schaffen.


Rechtliche Konsequenzen (straf- und/oder zivilrechtlich) für ausländische Staatsbürger, die in dem von der Türkei besetzten Teil Zyperns Immobilien in griechisch-zyprischem Besitz erwerben Die Republik Zypern wurde 1960 gegründet. Seit 1974 bleibt ihr nördlicher Teil unter Besatzung, als Resultat der militärischen Invasion der Türkei. Die Folgen der Invasion, nämlich die militärische Besatzung und die gewaltsame Teilung der Insel, die Verletzung von Menschenrechten, die Masseneinwanderung in die besetzten Gebiete, der Eigentumsraub, die Zerstörung des Kulturerbes und die Trennung der Volksgruppen setzen sich bis heute fort. Die Republik Zypern, Mitglied der Vereinten Nationen und seit 2004 Mitglied der Europäischen Union, bleibt Opfer eines unverhohlenen militärischen Angriffs seitens der Türkei, welche selbst Mitglied der Vereinten Nationen und Beitrittskandidatin der EU ist. Die Lage in Zypern ist ein Affront gegen das internationale Recht und eine dauerhafte Bedrohung der Stabilität in der Region. Die Zypernfrage: Kurzer historischer Rückblick auf die Lösungsbemühungen seit 1975 Verhandlungen zur Lösung der Zypernfrage werden seit 1975 unter der Schirmherrschaft der Vereinten Nationen und auf der Basis der Resolutionen des Sicherheitsrates sowie auch den beiden Abkommen auf hoher Ebene geführt. Das Abkommen von 1977 zwischen Erzbischof Makarios und dem türkisch-zyprischen Führer Rauf Denktash legte die Richtlinien für die späteren Verhandlungen fest. Ziel war die Gründung einer unabhängigen, bikommunalen Föderation, mit einer Zentralregierung und Institutionen, welche die Einheit des Landes absichern würden. Das Abkommen auf hoher Ebene von 1979, zwischen dem Präsidenten Spyros Kyprianou und Rauf Denktash umfasste auch die Respektierung der Menschenrechte und der Grundfreiheiten, die Entmilitarisierung sowie auch zufriedenstellende Garantien der Unabhängigkeit und der territorialen Integrität der Republik Zypern. Das Abkommen sah auch vor, dass der Frage der Rückgabe der Stadt Famagusta an ihre rechtmäßigen Einwohner Priorität verliehen werden sollte. Die türkische Unnachgiebigkeit unterminierte den Friedensprozess der Vereinten Nationen und verhinderte jeglichen Fortschritt. In seinem Bericht an den Sicherheitsrat, am 30.05.1994, nachdem eine weitere Gesprächsrunde in Nikosia zwischen Februar und März 1994 gescheitert war, sagt der Generalsekretär der Vereinten Nationen: „Der Sicherheitsrat steht in diesem Moment vor einem bekannten Szenario: Das Nichtvorhandensein einer Vereinbarung, welches im Prinzip dem Mangel an politischem Willen der türkisch-zyprischen Seite zuzuschreiben ist“. Im Dezember 1999 haben die Vereinten Nationen, durch Annäherungsgespräche, auf der Basis der Resolutionen der Vereinten Nationen, einen neuen Versuch zur Lösung der Zypernfrage unternommen. Bis November 2000 fanden 5 Gesprächsrunden statt, die sich mit der Territorialfrage, der Sicherheitsfrage, der Eigentumsfrage sowie der Frage der Machtverteilung befassten. Jedoch, auch während dieser Gespräche wurde kein Fortschritt verzeichnet, da der türkisch-zyprische Führer auf der Anerkennung des illegalen Regimes der besetzten Gebiete als separater, souveräner „Staat“ bestand. Nach einer einjährigen Unterbrechung, begannen am 16 Januar 2002 „direkte“ Gespräche zwischen dem Präsidenten der Republik Zypern, Herrn Glafkos Klerides und dem türkisch-zyprischen Führer, Herrn Rauf Denktash, jedoch ohne einen wesentlichen Fortschritt. In einem Versuch, den Prozess wieder aufzugreifen, legte der Generalsekretär der Vereinten Nationen, Kofi Annan, beiden Parteien am 16. November 2012 einen ausführlichen Plan zur umfassenden Lösung vor. Der Plan wurde in revidierter Form im Dezember 2002 und im Februar 2003 vorgelegt. Am 10. März 2003 lud der Generalsekretär der Vereinten Nationen den neuen Präsidenten der Republik Zypern, Herrn Tassos Papadopoulos und den türkisch-zyprischen Führer zu Gesprächen in Den Haag ein, während deren von ihnen gefordert wurde auch die Möglichkeit zu prüfen, durch separate Referenden über den Plan entscheiden zu lassen. Tassos Papadopoulos stimmte zu, unter der Vorgabe, dass der Plan den juristischen Rahmen für eine funktionelle und dauerhafte Lösung anbieten würde und dass die Sicherheitsfragen durch Griechenland und die Türkei gelöst werden würden. Der türkisch-zyprische Führer lehnte mit Unterstützung der Türkei den Plan ab und weigerte sich, ein Referendum anzuordnen. Infolgedessen sind die Gespräche gescheitert. Aufgrund breiter Kritik durch die internationale Gemeinschaft sowie auch der Enttäuschung der türkischen Zyprioten, versuchte die türkisch-zyprische Führung das Klima zu verbessern. Am 23. April 2003 kündigte die türkische Seite die Teilaufhebung der illegalen Beschränkungen an, die das türkische Militär der Freizügigkeit der türkischen- und griechischen Zyprioten von und in die besetzten Gebiete seit 1974 auferlegt hatte. Trotz der Ausweglosigkeit, die dem Scheitern der Gespräche in Den Haag folgte, sprach die griechisch-zyprische Seite auch weiterhin ihre Bereitschaft aus, an neuen Gesprächen auf der Basis des Plans des Generalsekretärs teilzunehmen, in dem Bestreben, vor dem 1. Mai 2004 eine Lösung zu erreichen, damit ein wiedervereinigtes Zypern der EU beitreten würde. 2004 wurde in New York die Wiederaufnahme von Gesprächen, auf der Basis des zweiten, revidierten Plans des Generalsekretärs vereinbart, mit Aussicht auf eine Einigung über einen endgültigen Text. Sollten keine Fortschritte erreicht werden, auch nach der Involvierung Griechenlands und der Türkei in den Prozess, würde Kofi Anan, im Rahmen seiner Ermessensfreiheit, den Text als endgültig festlegen. Anschließend würden die beiden Volksgruppen durch separate Referenden darüber entscheiden. Die Perspektive der Ausübung einer Schiedsrolle seitens des Generalsekretärs erwies sich als kontraproduktiv. Weder auf Zypern noch im schweizerischen Bürgenstock fanden wesentliche Verhandlungen statt, da die türkische Seite die Zeit mit Forderungen verbrauchte, die sich den Grundprinzipien und dem bis dahin Vereinbarten (agreed trade offs) entgegensetzten. Der Generalsekretär der Vereinten Nationen legte den endgültigen Plan (Anan V) den beiden Seiten am 31. März 2004 vor. Am 24. April 2004 fanden separate Referenden beider Volksgruppen statt. Die türkischen Zyprioten stimmten mit einem Prozentsatz von 64,9% dem Plan zu, während die griechischen Zyprioten mit einer klaren Mehrheit von 75,8% ihn ablehnten. Das „nein“ der griechischen Zyprioten war keine Áblehnung der Wiedervereinigung der Insel, was immer das Hauptziel bleibt. Es war die Äußerung der echten Besorgnis über einen Plan mit ernsten Nachteilen. Die Besorgnis betraf hauptsächlich die Tatsache, dass der Plan · den Rücktritt aller fremden Truppen aus Zypern nicht vorsah und das Recht fremder Mächte auf einseitige Intervention nicht abschaffte, · keine ausreichenden Garantien zur Umsetzung der Verpflichtungen der Türkei darstellte, · die Rückkehr der türkischen Einwanderer aus Zypern nicht vorsah (im Gegenteil legalisierte er dieses internationale Kriegsverbrechen sowie auch den ständigen Zustrom von Einwanderern aus der Türkei), · die Funktionalität des Staates nicht absicherte, ohne dass es für die Volksgruppen zu Einschränkungen beim Wahlrecht käme sowie auch nicht · das Recht aller Zyprioten auf Eigentumserwerb und freie Wahl des Wohnortes, ohne restriktive Quoten, · ein System zum Wiedererwerb des Eigentums vorsah, dass die Rechte und Interessen der aus ihrem Heimatort verdrängten griechischen Zyprioten, die 1974 gezwungen wurden ihre Häuser zu verlassen, nicht ausreichend anerkannte und · ein Entschädigungssystem vorsah, aufgrund dessen die griechischen Zyprioten selbst für die Abgeltung des ihnen, bezüglich ihres Vermögens erlittenen Schadens, aufkommen sollten. Die Lösung der Zypernfrage sollte demokratisch, gerecht, funktionsfähig und lebensfähig sein. Sie muss auch mit den Gesetzen und Prinzipien der Europäischen Union, der Menschenrechtskonvention und den Resolutionen der Vereinten Nationen kompatibel sein. Zypern muss ein unabhängiger, einheitlicher Staat bleiben, mit voller Souveränität und territorialer Integrität. Die Lösung dürfte ferner keinem anderen Staat Interventionsrechte einräumen. Zypern darf keine Geisel der Türkei oder anderer fremden Interessen sein. Im Laufe des Jahres 2005 fanden diverse Kontakte und Treffen mit Vertretern der Vereinten Nationen zur Wiederaufnahme der Verhandlungen, statt. Ergebnis dieser Bemühungen war das Treffen in Nikosia zwischen dem Präsidenten Papadopoulos und dem türkisch-zyprischen Führer Mehmet Ali Talat am 08. Juli 2006, in Anwesenheit des Untergeneralsekretärs der Vereinten Nationen für politische Angelegenheiten, Ibrahim Gambari. Während des Treffens einigte man sich auf ein Grundsatzpaket, aufgrund dessen der Boden für neue Gespräche vorbereitet werden sollte. Die beiden Führer haben sich unter anderem darauf festgelegt, auf die Wiedervereinigung Zyperns hinzuarbeiten, auf der Basis einer bizonalen, bikommunalen Föderation und politischer Gleichheit, so wie es in den relevanten Resolutionen der Vereinten Nationen beschrieben wird. Beide Seiten einigten sich ferner darauf, unverzüglich Gespräche über Themen aufzunehmen, die das Alltagsleben der Bevölkerung betreffen. Die ständigen Bemühungen der türkischen Seite jedoch, zur politischen Aufwertung des sezessionistischen Regimes, das Beharren auf dem Mythos der sogenannten Isolation der türkischen Zyprioten und die unnachgiebigen und provokativen Erklärungen türkischer Funktionäre, trugen weder zu den Bemühungen zur Umsetzung des Abkommens vom 8. Juli 2016 noch zu den Bestrebungen nach einer gemeinsam annehmbaren, gerechten und funktionsfähigen Lösung bei. Um das Vorankommen des Prozesses zu fördern, legte der Untergeneralsekretär der Vereinten Nationen für politische Angelegenheiten, Herr Ibrahim Gambari, den Führern beider Volksgruppen am 15. November 2006 Vorschläge zur Umsetzung des Abkommens vom 8. Juli vor. Präsident Papadopoulos äußerte seine Bereitschaft, zu dem Prozess konstruktiv beizutragen. Die Vorschläge von Herrn Gambari sahen den unverzüglichen Beginn des Prozesses vor, mit gleichzeitig stattfindenden bikommunalen Gesprächen über Themen, die das Alltagsleben der Volksgruppen anbetrafen sowie auch über andere wesentliche Themen und den Beginn von Gesamtverhandlungen, sobald Fortschritte verzeichnet würden. Zudem wurde vorgesehen, dass alle durch beide Seiten präsentierte Themen auch diskutiert würden und dass der Prozess von beiden Volksgruppen abhängig wäre. Während der Vorbereitungszeit sind Schwierigkeiten aufgetaucht und der Prozess ist nicht vorangekommen, da die türkisch-zyprische Seite wesentliche Punkte des Abkommens vom 8. Juli bestritt. Bemühungen zur Überwindung der Schwierigkeiten, sowohl seitens der zyprischen Regierung als auch seitens der Vereinten Nationen, brachten kein Ergebnis. Der neue Präsident der Republik Zypern, Dimitris Christofias, unternahm, gleich nach seiner Wahl im Februar 2008, neue Bemühungen für die Wiederaufnahme direkter Verhandlungen und erstrebte ein Treffen mit dem türkisch-zyprischen Führer. Während dieses Treffens, am 21 März 2008, wurde die Gründung von Arbeitsgruppen und technischen Ausschüssen beschlossen sowie auch die Aufstellung einer Themenliste. Es wurde vereinbart, sich in drei Monaten nochmals zu treffen, um den Fortschritt zu bewerten und um den Beginn von direkten Verhandlungen unter der Schirmherrschaft der Vereinten Nationen zu fördern. Gleichzeitig wurde die Öffnung des Übergangs Ledra-Strasse beschlossen. Dieser wurde am 3. April 2008 geöffnet, während am 18. April sechs Arbeitsgruppen und sieben technische Ausschüsse ihre Arbeiten aufnahmen. Da kein Fortschritt verzeichnet wurde, der die Wiederaufnahme von Verhandlungen begründen würde, trafen sich die beiden Führer, auf Initiative des Präsidenten Christofias, am 23. Mai 2008 wieder, in Anwesenheit des Sonderbeauftragten der Vereinten Nationen in Zypern, Taye-Brook Zerihoun. Während des Treffens wurde die Verpflichtung zur Gründung einer bikommunalen, bizonalen Föderation, mit einer Souveränität, einer internationalen Persönlichkeit, einer Staatsangehörigkeit und politischer Gleichheit, gemäß den Resolutionen des Sicherheitsrates und der Vereinten Nationen, erneut bestätigt. Zudem wurde die Öffnung weiterer Übergangsstellen vereinbart. Ferner waren sich die beiden Führer darüber einig, dass vertrauensbildende Maßnahmen erwogen werden müssten. Während eines neuen Treffens am 01. Juli 2008 verschafften sich die beiden Führer einen Überblick über die Ergebnisse der Arbeitsgruppen und der technischen Ausschüsse. Sie unterhielten sich auch über die Themen der Souveränität und Staatsangehörigkeit, worüber sie sich im Prinzip einigten. Während eines neuen Treffens, am 25. Juli 2008, wurde die Aufnahme von direkten Gesprächen für den 03. September 2008 beschlossen. Ziel des neuen Verhandlungsprozesses war eine Lösung „von Zyprioten für Zyprioten“ zu erreichen, auf der Basis einer Einigung zwischen den beiden Führern und mit der Zustimmung des Volkes, die alle Grundrechte von griechischen -und türkischen Zyprioten absichern würde. Die beiden Führer bekräftigten in ihren gemeinsamen Erklärungen ihre Verpflichtung zur Bildung einer bizonalen, bikommunalen Föderation und einigten sich auf eine Souveränität, eine Staatsangehörigkeit und eine internationale Persönlichkeit für ein föderales Zypern. Anfang 2010 fand ein dreitägiger offizieller Besuch des Generalsekretärs der Vereinten Nationen Ban Ki-moon auf Zypern statt, als Ausdruck seiner persönlichen Unterstützung der Gespräche. Der Generalsekretär las offiziell eine Erklärung beider Volksgruppenführer vor, in der diese auf der Basis der ganzheitlichen Annäherung erklärten, dass „nichts vereinbart wird, bis dass alles vereinbart wird“. Am 26 Mai 2010 fand das erste Treffen zwischen dem Präsidenten der Republik Zypern, Herrn Dimitris Christofias und dem neuen türkisch-zyprischen Führer, Herrn Dervis Eroglu statt, der am 18. April 2010 Herrn Mehmet Ali Talat abgelöst hatte. Bis zum 1. Juli 2012, als Zypern den Vorsitz des EU-Rates übernahm, fanden viele Treffen zwischen Herrn Christofias und Herrn Eroglu statt, jedoch ergebnislos, aufgrund der unnachgiebigen Haltung der türkischen Seite. Der Präsident der Republik Zypern sagte ausdrücklich, dass die zyprische Präsidentschaft des EU-Rates kein Hindernis für die Fortsetzung der Gespräche sei und sprach seine Bereitschaft zu ihrer Fortsetzung aus. Die türkische Seite jedoch weigerte sich während der zyprischen Präsidentschaft an den Gesprächen teilzunehmen. Am 24. Februar 2013 wurde Herr Nicos Anastasiades zum Präsidenten der Republik Zypern gewählt. Im September desselben Jahres begannen neuen Bemühungen auf der Unterhändlerebene, um die Grundlage für die Aufnahme von neuen Verhandlungen vorzubereiten. Am 11. Februar 2014 traf sich der Präsident der Republik Zypern und Führer der griechisch-zyprischen Volksgruppe, Herr N. Anastasiades, mit dem damaligen Führer der türkisch-zyprischen Volksgruppe, Herrn Dervis Eroglu, unter der Schirmherrschaft der Vereinten Nationen. Während des Treffens, wurde eine gemeinsame Erklärung der beiden Volksgruppenführer angenommen, welche den Rahmen des neuen Verhandlungsprozesses stellt, die Grundprinzipien für eine Lösung erneut bestätigt und das anzuwendende Verfahren verdeutlicht. Die gemeinsame Erklärung wiederholt, dass Grundlage einer Regelung die Gründung einer bikommunalen, bizonalen Föderation mit politischer Gleichheit sein wird, so wie dies durch die entsprechenden Resolutionen des Sicherheitsrates und die Vereinbarungen auf hoher Ebene vorgesehen wird und dass ein vereintes Zypern, als Mitglied der Vereinten Nationen und der EU, eine internationale juristische Persönlichkeit sein wird, mit einer Souveränität und einer Staatsangehörigkeit. Die gemeinsame Erklärung unterstreicht auch, dass die Regelung des Problems in erster Linie den Respekt vor den demokratischen Prinzipien und den Menschenrechten aller Bürger der Föderation sowie ihre gemeinsame Zukunft in einem vereinten Zypern als Mitglied der EU sichern muss. Die Annahme der gemeinsamen Erklärung und die Initiierung neuer wesentlicher Verhandlungen zur Lösung der Zypernfrage hat das internationale Interesse erneuert und schuf eine neue positive Dynamik zur Lösung des Problems. Die Wiederaufnahme der Gespräche wurde sowohl vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen und der EU als auch von vielen Ländern begrüßt. Zwischen dem 15. Mai 2015 und dem 6. Juli 2017 fanden Verhandlungen zwischen Präsident Anastasiades und dem Führer der türkisch-zyprischen Gemeinschaft, Herrn Akinci, unter der Schirmherrschaft des Generalsekretärs der Vereinten Nationen statt. In diesem Rahmen fand am 12. Januar 2017 in Genf eine Konferenz über Zypern unter Beteiligung der drei Garantiemächte (Vereinigtes Königreich, Griechenland und Türkei) und in Anwesenheit der Europäischen Union als Beobachter statt. Die Konferenz wurde vom Generalsekretär der Vereinten Nationen, Antonio Guterres, eröffnet, an der auch eine EU-Delegation mit dem Präsidenten der Europäischen Kommission, Jean Claude Juncker, und der Hohen Vertreterin der EU für Außen- und Sicherheitspolitik, Federica Mogherini, teilnahm. Die Konferenz über Zypern behandelte zum ersten Mal das Thema Sicherheit und Garantien. Aufgrund des negativen Vorgehens der Türkei in dieser Angelegenheit wurde jedoch keine Einigung erzielt. Die Gespräche zwischen den beiden Führern wurden in Zypern wieder aufgenommen. Bedauerlicherweise wurden die Gespräche aufgrund des Beschlusses des türkisch-zyprischen Führers Akinci, am 16. Februar 2017 ein Treffen mit Präsident Anastasiades zu verlassen, für fast zwei Monate ausgesetzt. Sie wurden erst am 12. April 2017 wieder aufgenommen. Am 4. Juni 2017 gaben die Vereinten Nationen bekannt, dass sich die beiden Volksgruppenführer und der Generalsekretär auf die Notwendigkeit geeinigt haben, die Konferenz über Zypern im Juni 2017 im Einklang mit der Erklärung der Konferenz vom 12. Januar 2017 wieder einzuberufen. Die Konferenz über Zypern nahm ihre Arbeit am 28. Juni 2017 in Crans Montana in der Schweiz unter der Schirmherrschaft des Generalsekretärs der Vereinten Nationen wieder auf, an der Präsident Anastasiades, der türkisch-zyprische Führer Mustafa Akinci, die drei Garantiemächte, Griechenland, die Türkei und Großbritannien, sowie die Europäische Union als Beobachter teilnahmen. Am 6. Juli 2017 erklärte der Generalsekretär der Vereinten Nationen, Antonio Gutteres, der zum zweiten Mal an den Verhandlungen teilgenommen hatte, den Abschluss der Konferenz über Zypern, ohne dass eine Einigung erzielt wurde. In seinen ersten Bemerkungen zu den Ergebnissen der Zypern-Konferenz betonte der Regierungssprecher, Nikos Christodoulides, dass dies keine positive Entwicklung sei, aber auch nicht das Ende des Weges. Herr Christodoulides betonte, dass "... (...) aufgrund des Beharrens der türkischen Seite, den Garantievertrag, das Recht auf Intervention in Zypern und die Präsenz türkischer Truppen in Zypern aufrechtzuerhalten, die jetzigen Bemühungen zu keinem Ergebnis geführt haben. Abgesehen von den türkischen Positionen zum Kapitel Sicherheit und Garantien, weichen die türkischen Positionen, die in den übrigen Kapiteln zum Ausdruck kommen, nicht nur vom durch den Generalsekretär der Vereinten Nation gesetzten Rahmen ab, sondern sie waren auch dergestalt, dass sie unter keinen Umständen akzeptiert werden konnten.“ Darüber hinaus unterstrich Christodoulides, dass Präsident Anastasiades seine Bemühungen intensivieren werde, um die Bedingungen für die Wiederaufnahme der Gespräche über die Beendigung der Besetzung und die Wiedervereinigung Zyperns zu schaffen. Rechtliche Konsequenzen (straf- und/oder zivilrechtlich) für ausländische Staatsbürger, die in dem von der Türkei besetzten Teil Zyperns Immobilien in griechisch-zyprischem Besitz erwerben Die Republik Zypern wurde 1960 gegründet. Seit 1974 bleibt ihr nördlicher Teil unter Besatzung, als Resultat der militärischen Invasion der Türkei. Die Folgen der Invasion, nämlich die militärische Besatzung und die gewaltsame Teilung der Insel, die Verletzung von Menschenrechten, die Masseneinwanderung in die besetzten Gebiete, der Eigentumsraub, die Zerstörung des Kulturerbes und die Trennung der Volksgruppen setzen sich bis heute fort. Die Republik Zypern, Mitglied der Vereinten Nationen und seit 2004 Mitglied der Europäischen Union, bleibt Opfer eines unverhohlenen militärischen Angriffs seitens der Türkei, welche selbst Mitglied der Vereinten Nationen und Beitrittskandidatin der EU ist. Die Lage in Zypern ist ein Affront gegen das internationale Recht und eine dauerhafte Bedrohung der Stabilität in der Region. Die Zypernfrage: Kurzer historischer Rückblick auf die Lösungsbemühungen seit 1975 Verhandlungen zur Lösung der Zypernfrage werden seit 1975 unter der Schirmherrschaft der Vereinten Nationen und auf der Basis der Resolutionen des Sicherheitsrates sowie auch den beiden Abkommen auf hoher Ebene geführt. Das Abkommen von 1977 zwischen Erzbischof Makarios und dem türkisch-zyprischen Führer Rauf Denktash legte die Richtlinien für die späteren Verhandlungen fest. Ziel war die Gründung einer unabhängigen, bikommunalen Föderation, mit einer Zentralregierung und Institutionen, welche die Einheit des Landes absichern würden. Das Abkommen auf hoher Ebene von 1979, zwischen dem Präsidenten Spyros Kyprianou und Rauf Denktash umfasste auch die Respektierung der Menschenrechte und der Grundfreiheiten, die Entmilitarisierung sowie auch zufriedenstellende Garantien der Unabhängigkeit und der territorialen Integrität der Republik Zypern. Das Abkommen sah auch vor, dass der Frage der Rückgabe der Stadt Famagusta an ihre rechtmäßigen Einwohner Priorität verliehen werden sollte. Die türkische Unnachgiebigkeit unterminierte den Friedensprozess der Vereinten Nationen und verhinderte jeglichen Fortschritt. In seinem Bericht an den Sicherheitsrat, am 30.05.1994, nachdem eine weitere Gesprächsrunde in Nikosia zwischen Februar und März 1994 gescheitert war, sagt der Generalsekretär der Vereinten Nationen: „Der Sicherheitsrat steht in diesem Moment vor einem bekannten Szenario: Das Nichtvorhandensein einer Vereinbarung, welches im Prinzip dem Mangel an politischem Willen der türkisch-zyprischen Seite zuzuschreiben ist“. Im Dezember 1999 haben die Vereinten Nationen, durch Annäherungsgespräche, auf der Basis der Resolutionen der Vereinten Nationen, einen neuen Versuch zur Lösung der Zypernfrage unternommen. Bis November 2000 fanden 5 Gesprächsrunden statt, die sich mit der Territorialfrage, der Sicherheitsfrage, der Eigentumsfrage sowie der Frage der Machtverteilung befassten. Jedoch, auch während dieser Gespräche wurde kein Fortschritt verzeichnet, da der türkisch-zyprische Führer auf der Anerkennung des illegalen Regimes der besetzten Gebiete als separater, souveräner „Staat“ bestand. Nach einer einjährigen Unterbrechung, begannen am 16 Januar 2002 „direkte“ Gespräche zwischen dem Präsidenten der Republik Zypern, Herrn Glafkos Klerides und dem türkisch-zyprischen Führer, Herrn Rauf Denktash, jedoch ohne einen wesentlichen Fortschritt. In einem Versuch, den Prozess wieder aufzugreifen, legte der Generalsekretär der Vereinten Nationen, Kofi Annan, beiden Parteien am 16. November 2012 einen ausführlichen Plan zur umfassenden Lösung vor. Der Plan wurde in revidierter Form im Dezember 2002 und im Februar 2003 vorgelegt. Am 10. März 2003 lud der Generalsekretär der Vereinten Nationen den neuen Präsidenten der Republik Zypern, Herrn Tassos Papadopoulos und den türkisch-zyprischen Führer zu Gesprächen in Den Haag ein, während deren von ihnen gefordert wurde auch die Möglichkeit zu prüfen, durch separate Referenden über den Plan entscheiden zu lassen. Tassos Papadopoulos stimmte zu, unter der Vorgabe, dass der Plan den juristischen Rahmen für eine funktionelle und dauerhafte Lösung anbieten würde und dass die Sicherheitsfragen durch Griechenland und die Türkei gelöst werden würden. Der türkisch-zyprische Führer lehnte mit Unterstützung der Türkei den Plan ab und weigerte sich, ein Referendum anzuordnen. Infolgedessen sind die Gespräche gescheitert. Aufgrund breiter Kritik durch die internationale Gemeinschaft sowie auch der Enttäuschung der türkischen Zyprioten, versuchte die türkisch-zyprische Führung das Klima zu verbessern. Am 23. April 2003 kündigte die türkische Seite die Teilaufhebung der illegalen Beschränkungen an, die das türkische Militär der Freizügigkeit der türkischen- und griechischen Zyprioten von und in die besetzten Gebiete seit 1974 auferlegt hatte. Trotz der Ausweglosigkeit, die dem Scheitern der Gespräche in Den Haag folgte, sprach die griechisch-zyprische Seite auch weiterhin ihre Bereitschaft aus, an neuen Gesprächen auf der Basis des Plans des Generalsekretärs teilzunehmen, in dem Bestreben, vor dem 1. Mai 2004 eine Lösung zu erreichen, damit ein wiedervereinigtes Zypern der EU beitreten würde. 2004 wurde in New York die Wiederaufnahme von Gesprächen, auf der Basis des zweiten, revidierten Plans des Generalsekretärs vereinbart, mit Aussicht auf eine Einigung über einen endgültigen Text. Sollten keine Fortschritte erreicht werden, auch nach der Involvierung Griechenlands und der Türkei in den Prozess, würde Kofi Anan, im Rahmen seiner Ermessensfreiheit, den Text als endgültig festlegen. Anschließend würden die beiden Volksgruppen durch separate Referenden darüber entscheiden. Die Perspektive der Ausübung einer Schiedsrolle seitens des Generalsekretärs erwies sich als kontraproduktiv. Weder auf Zypern noch im schweizerischen Bürgenstock fanden wesentliche Verhandlungen statt, da die türkische Seite die Zeit mit Forderungen verbrauchte, die sich den Grundprinzipien und dem bis dahin Vereinbarten (agreed trade offs) entgegensetzten. Der Generalsekretär der Vereinten Nationen legte den endgültigen Plan (Anan V) den beiden Seiten am 31. März 2004 vor. Am 24. April 2004 fanden separate Referenden beider Volksgruppen statt. Die türkischen Zyprioten stimmten mit einem Prozentsatz von 64,9% dem Plan zu, während die griechischen Zyprioten mit einer klaren Mehrheit von 75,8% ihn ablehnten. Das „nein“ der griechischen Zyprioten war keine Áblehnung der Wiedervereinigung der Insel, was immer das Hauptziel bleibt. Es war die Äußerung der echten Besorgnis über einen Plan mit ernsten Nachteilen. Die Besorgnis betraf hauptsächlich die Tatsache, dass der Plan · den Rücktritt aller fremden Truppen aus Zypern nicht vorsah und das Recht fremder Mächte auf einseitige Intervention nicht abschaffte, · keine ausreichenden Garantien zur Umsetzung der Verpflichtungen der Türkei darstellte, · die Rückkehr der türkischen Einwanderer aus Zypern nicht vorsah (im Gegenteil legalisierte er dieses internationale Kriegsverbrechen sowie auch den ständigen Zustrom von Einwanderern aus der Türkei), · die Funktionalität des Staates nicht absicherte, ohne dass es für die Volksgruppen zu Einschränkungen beim Wahlrecht käme sowie auch nicht · das Recht aller Zyprioten auf Eigentumserwerb und freie Wahl des Wohnortes, ohne restriktive Quoten, · ein System zum Wiedererwerb des Eigentums vorsah, dass die Rechte und Interessen der aus ihrem Heimatort verdrängten griechischen Zyprioten, die 1974 gezwungen wurden ihre Häuser zu verlassen, nicht ausreichend anerkannte und · ein Entschädigungssystem vorsah, aufgrund dessen die griechischen Zyprioten selbst für die Abgeltung des ihnen, bezüglich ihres Vermögens erlittenen Schadens, aufkommen sollten. Die Lösung der Zypernfrage sollte demokratisch, gerecht, funktionsfähig und lebensfähig sein. Sie muss auch mit den Gesetzen und Prinzipien der Europäischen Union, der Menschenrechtskonvention und den Resolutionen der Vereinten Nationen kompatibel sein. Zypern muss ein unabhängiger, einheitlicher Staat bleiben, mit voller Souveränität und territorialer Integrität. Die Lösung dürfte ferner keinem anderen Staat Interventionsrechte einräumen. Zypern darf keine Geisel der Türkei oder anderer fremden Interessen sein. Im Laufe des Jahres 2005 fanden diverse Kontakte und Treffen mit Vertretern der Vereinten Nationen zur Wiederaufnahme der Verhandlungen, statt. Ergebnis dieser Bemühungen war das Treffen in Nikosia zwischen dem Präsidenten Papadopoulos und dem türkisch-zyprischen Führer Mehmet Ali Talat am 08. Juli 2006, in Anwesenheit des Untergeneralsekretärs der Vereinten Nationen für politische Angelegenheiten, Ibrahim Gambari. Während des Treffens einigte man sich auf ein Grundsatzpaket, aufgrund dessen der Boden für neue Gespräche vorbereitet werden sollte. Die beiden Führer haben sich unter anderem darauf festgelegt, auf die Wiedervereinigung Zyperns hinzuarbeiten, auf der Basis einer bizonalen, bikommunalen Föderation und politischer Gleichheit, so wie es in den relevanten Resolutionen der Vereinten Nationen beschrieben wird. Beide Seiten einigten sich ferner darauf, unverzüglich Gespräche über Themen aufzunehmen, die das Alltagsleben der Bevölkerung betreffen. Die ständigen Bemühungen der türkischen Seite jedoch, zur politischen Aufwertung des sezessionistischen Regimes, das Beharren auf dem Mythos der sogenannten Isolation der türkischen Zyprioten und die unnachgiebigen und provokativen Erklärungen türkischer Funktionäre, trugen weder zu den Bemühungen zur Umsetzung des Abkommens vom 8. Juli 2016 noch zu den Bestrebungen nach einer gemeinsam annehmbaren, gerechten und funktionsfähigen Lösung bei. Um das Vorankommen des Prozesses zu fördern, legte der Untergeneralsekretär der Vereinten Nationen für politische Angelegenheiten, Herr Ibrahim Gambari, den Führern beider Volksgruppen am 15. November 2006 Vorschläge zur Umsetzung des Abkommens vom 8. Juli vor. Präsident Papadopoulos äußerte seine Bereitschaft, zu dem Prozess konstruktiv beizutragen. Die Vorschläge von Herrn Gambari sahen den unverzüglichen Beginn des Prozesses vor, mit gleichzeitig stattfindenden bikommunalen Gesprächen über Themen, die das Alltagsleben der Volksgruppen anbetrafen sowie auch über andere wesentliche Themen und den Beginn von Gesamtverhandlungen, sobald Fortschritte verzeichnet würden. Zudem wurde vorgesehen, dass alle durch beide Seiten präsentierte Themen auch diskutiert würden und dass der Prozess von beiden Volksgruppen abhängig wäre. Während der Vorbereitungszeit sind Schwierigkeiten aufgetaucht und der Prozess ist nicht vorangekommen, da die türkisch-zyprische Seite wesentliche Punkte des Abkommens vom 8. Juli bestritt. Bemühungen zur Überwindung der Schwierigkeiten, sowohl seitens der zyprischen Regierung als auch seitens der Vereinten Nationen, brachten kein Ergebnis. Der neue Präsident der Republik Zypern, Dimitris Christofias, unternahm, gleich nach seiner Wahl im Februar 2008, neue Bemühungen für die Wiederaufnahme direkter Verhandlungen und erstrebte ein Treffen mit dem türkisch-zyprischen Führer. Während dieses Treffens, am 21 März 2008, wurde die Gründung von Arbeitsgruppen und technischen Ausschüssen beschlossen sowie auch die Aufstellung einer Themenliste. Es wurde vereinbart, sich in drei Monaten nochmals zu treffen, um den Fortschritt zu bewerten und um den Beginn von direkten Verhandlungen unter der Schirmherrschaft der Vereinten Nationen zu fördern. Gleichzeitig wurde die Öffnung des Übergangs Ledra-Strasse beschlossen. Dieser wurde am 3. April 2008 geöffnet, während am 18. April sechs Arbeitsgruppen und sieben technische Ausschüsse ihre Arbeiten aufnahmen. Da kein Fortschritt verzeichnet wurde, der die Wiederaufnahme von Verhandlungen begründen würde, trafen sich die beiden Führer, auf Initiative des Präsidenten Christofias, am 23. Mai 2008 wieder, in Anwesenheit des Sonderbeauftragten der Vereinten Nationen in Zypern, Taye-Brook Zerihoun. Während des Treffens wurde die Verpflichtung zur Gründung einer bikommunalen, bizonalen Föderation, mit einer Souveränität, einer internationalen Persönlichkeit, einer Staatsangehörigkeit und politischer Gleichheit, gemäß den Resolutionen des Sicherheitsrates und der Vereinten Nationen, erneut bestätigt. Zudem wurde die Öffnung weiterer Übergangsstellen vereinbart. Ferner waren sich die beiden Führer darüber einig, dass vertrauensbildende Maßnahmen erwogen werden müssten. Während eines neuen Treffens am 01. Juli 2008 verschafften sich die beiden Führer einen Überblick über die Ergebnisse der Arbeitsgruppen und der technischen Ausschüsse. Sie unterhielten sich auch über die Themen der Souveränität und Staatsangehörigkeit, worüber sie sich im Prinzip einigten. Während eines neuen Treffens, am 25. Juli 2008, wurde die Aufnahme von direkten Gesprächen für den 03. September 2008 beschlossen. Ziel des neuen Verhandlungsprozesses war eine Lösung „von Zyprioten für Zyprioten“ zu erreichen, auf der Basis einer Einigung zwischen den beiden Führern und mit der Zustimmung des Volkes, die alle Grundrechte von griechischen -und türkischen Zyprioten absichern würde. Die beiden Führer bekräftigten in ihren gemeinsamen Erklärungen ihre Verpflichtung zur Bildung einer bizonalen, bikommunalen Föderation und einigten sich auf eine Souveränität, eine Staatsangehörigkeit und eine internationale Persönlichkeit für ein föderales Zypern. Anfang 2010 fand ein dreitägiger offizieller Besuch des Generalsekretärs der Vereinten Nationen Ban Ki-moon auf Zypern statt, als Ausdruck seiner persönlichen Unterstützung der Gespräche. Der Generalsekretär las offiziell eine Erklärung beider Volksgruppenführer vor, in der diese auf der Basis der ganzheitlichen Annäherung erklärten, dass „nichts vereinbart wird, bis dass alles vereinbart wird“. Am 26 Mai 2010 fand das erste Treffen zwischen dem Präsidenten der Republik Zypern, Herrn Dimitris Christofias und dem neuen türkisch-zyprischen Führer, Herrn Dervis Eroglu statt, der am 18. April 2010 Herrn Mehmet Ali Talat abgelöst hatte. Bis zum 1. Juli 2012, als Zypern den Vorsitz des EU-Rates übernahm, fanden viele Treffen zwischen Herrn Christofias und Herrn Eroglu statt, jedoch ergebnislos, aufgrund der unnachgiebigen Haltung der türkischen Seite. Der Präsident der Republik Zypern sagte ausdrücklich, dass die zyprische Präsidentschaft des EU-Rates kein Hindernis für die Fortsetzung der Gespräche sei und sprach seine Bereitschaft zu ihrer Fortsetzung aus. Die türkische Seite jedoch weigerte sich während der zyprischen Präsidentschaft an den Gesprächen teilzunehmen. Am 24. Februar 2013 wurde Herr Nicos Anastasiades zum Präsidenten der Republik Zypern gewählt. Im September desselben Jahres begannen neuen Bemühungen auf der Unterhändlerebene, um die Grundlage für die Aufnahme von neuen Verhandlungen vorzubereiten. Am 11. Februar 2014 traf sich der Präsident der Republik Zypern und Führer der griechisch-zyprischen Volksgruppe, Herr N. Anastasiades, mit dem damaligen Führer der türkisch-zyprischen Volksgruppe, Herrn Dervis Eroglu, unter der Schirmherrschaft der Vereinten Nationen. Während des Treffens, wurde eine gemeinsame Erklärung der beiden Volksgruppenführer angenommen, welche den Rahmen des neuen Verhandlungsprozesses stellt, die Grundprinzipien für eine Lösung erneut bestätigt und das anzuwendende Verfahren verdeutlicht. Die gemeinsame Erklärung wiederholt, dass Grundlage einer Regelung die Gründung einer bikommunalen, bizonalen Föderation mit politischer Gleichheit sein wird, so wie dies durch die entsprechenden Resolutionen des Sicherheitsrates und die Vereinbarungen auf hoher Ebene vorgesehen wird und dass ein vereintes Zypern, als Mitglied der Vereinten Nationen und der EU, eine internationale juristische Persönlichkeit sein wird, mit einer Souveränität und einer Staatsangehörigkeit. Die gemeinsame Erklärung unterstreicht auch, dass die Regelung des Problems in erster Linie den Respekt vor den demokratischen Prinzipien und den Menschenrechten aller Bürger der Föderation sowie ihre gemeinsame Zukunft in einem vereinten Zypern als Mitglied der EU sichern muss. Die Annahme der gemeinsamen Erklärung und die Initiierung neuer wesentlicher Verhandlungen zur Lösung der Zypernfrage hat das internationale Interesse erneuert und schuf eine neue positive Dynamik zur Lösung des Problems. Die Wiederaufnahme der Gespräche wurde sowohl vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen und der EU als auch von vielen Ländern begrüßt. Zwischen dem 15. Mai 2015 und dem 6. Juli 2017 fanden Verhandlungen zwischen Präsident Anastasiades und dem Führer der türkisch-zyprischen Gemeinschaft, Herrn Akinci, unter der Schirmherrschaft des Generalsekretärs der Vereinten Nationen statt. In diesem Rahmen fand am 12. Januar 2017 in Genf eine Konferenz über Zypern unter Beteiligung der drei Garantiemächte (Vereinigtes Königreich, Griechenland und Türkei) und in Anwesenheit der Europäischen Union als Beobachter statt. Die Konferenz wurde vom Generalsekretär der Vereinten Nationen, Antonio Guterres, eröffnet, an der auch eine EU-Delegation mit dem Präsidenten der Europäischen Kommission, Jean Claude Juncker, und der Hohen Vertreterin der EU für Außen- und Sicherheitspolitik, Federica Mogherini, teilnahm. Die Konferenz über Zypern behandelte zum ersten Mal das Thema Sicherheit und Garantien. Aufgrund des negativen Vorgehens der Türkei in dieser Angelegenheit wurde jedoch keine Einigung erzielt. Die Gespräche zwischen den beiden Führern wurden in Zypern wieder aufgenommen. Bedauerlicherweise wurden die Gespräche aufgrund des Beschlusses des türkisch-zyprischen Führers Akinci, am 16. Februar 2017 ein Treffen mit Präsident Anastasiades zu verlassen, für fast zwei Monate ausgesetzt. Sie wurden erst am 12. April 2017 wieder aufgenommen. Am 4. Juni 2017 gaben die Vereinten Nationen bekannt, dass sich die beiden Volksgruppenführer und der Generalsekretär auf die Notwendigkeit geeinigt haben, die Konferenz über Zypern im Juni 2017 im Einklang mit der Erklärung der Konferenz vom 12. Januar 2017 wieder einzuberufen. Die Konferenz über Zypern nahm ihre Arbeit am 28. Juni 2017 in Crans Montana in der Schweiz unter der Schirmherrschaft des Generalsekretärs der Vereinten Nationen wieder auf, an der Präsident Anastasiades, der türkisch-zyprische Führer Mustafa Akinci, die drei Garantiemächte, Griechenland, die Türkei und Großbritannien, sowie die Europäische Union als Beobachter teilnahmen. Am 6. Juli 2017 erklärte der Generalsekretär der Vereinten Nationen, Antonio Gutteres, der zum zweiten Mal an den Verhandlungen teilgenommen hatte, den Abschluss der Konferenz über Zypern, ohne dass eine Einigung erzielt wurde. In seinen ersten Bemerkungen zu den Ergebnissen der Zypern-Konferenz betonte der Regierungssprecher, Nikos Christodoulides, dass dies keine positive Entwicklung sei, aber auch nicht das Ende des Weges. Herr Christodoulides betonte, dass "... (...) aufgrund des Beharrens der türkischen Seite, den Garantievertrag, das Recht auf Intervention in Zypern und die Präsenz türkischer Truppen in Zypern aufrechtzuerhalten, die jetzigen Bemühungen zu keinem Ergebnis geführt haben. Abgesehen von den türkischen Positionen zum Kapitel Sicherheit und Garantien, weichen die türkischen Positionen, die in den übrigen Kapiteln zum Ausdruck kommen, nicht nur vom durch den Generalsekretär der Vereinten Nation gesetzten Rahmen ab, sondern sie waren auch dergestalt, dass sie unter keinen Umständen akzeptiert werden konnten.“ Darüber hinaus unterstrich Christodoulides, dass Präsident Anastasiades seine Bemühungen intensivieren werde, um die Bedingungen für die Wiederaufnahme der Gespräche über die Beendigung der Besetzung und die Wiedervereinigung Zyperns zu schaffen. Rechtliche Konsequenzen (straf- und/oder zivilrechtlich) für ausländische Staatsbürger, die in dem von der Türkei besetzten Teil Zyperns Immobilien in griechisch-zyprischem Besitz erwerben


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Illegale Ausbeutung von Eigentum in den besetzten Gebieten

Wichtige Informationen zur Einreise in das tόrkisch besetzte Gebiet

AuswärtigesAmt

Government

pio

Psc