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1.
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festliche Familienereignisse, wie Hochzeiten, Taufen oder Anlässe ähnlicher Bedeutung,
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2.
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Bestattungen von Angehörigen, Kameradinnen und Kameraden,
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3.
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festliche Veranstaltungen und öffentliche Gedenkfeiern des Bundes, der Länder und Gemeinden und anderer Körperschaften des öffentlichen Rechts,
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4.
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Veranstaltungen von Soldatinnen-, Soldaten-, Reservistinnen- und Reservistenvereinigungen, zu denen kein Kontaktverbot der Bundeswehr besteht,
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5.
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andere repräsentative oder im Interesse der Bundeswehr besonders förderungswürdige Veranstaltungen sowie
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6.
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Reisen zu dienstlichen Veranstaltungen nach § 81 des Soldatengesetzes einschließlich der Rückreisen.