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Sie vergleichen Impfpass mit Judenstern

Schluss mit der Holocaust-Verharmlosung! Polizei geht gegen Corona-Demonstranten vor

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Jetzt ist Schluss mit der Verharmlosung des Völkermords an den europäischen Juden durch Impfgegner! Polizisten sollen auf Demonstrationen und Kundgebungen eingreifen, wenn der von den Nazis eingeführte „Judenstern“ gezeigt wird.

Teilnehmer von Corona-Demos provozieren immer wieder mit dem Tragen dieser Sterne, die die Inschrift „ungeimpft“ tragen – um sich gegen eine vermeintliche Impf- oder Maskenpflicht zu wehren.

In einer Klarstellung des Antisemitismusbeauftragten der Polizei im Intranet der Behörde heißt es: „Beim Verwenden adaptierter ‚Judensterne‘ bei Versammlungen ist nunmehr grundsätzlich von einer Störung des öffentlichen Friedens (…) auszugehen.“

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Der Antisemitismusbeauftragte der Polizei hat eine Klarstellung und die neue Rechtslage zum Thema „Judenstern“ und „Davidstern“ im Intranet verschickt (Foto: Polizei Berlin)

Und weiter: Auch bei anderen Vergleichen zur Verfolgung der Juden geht die Staatsanwaltschaft jetzt von einer Strafbarkeit aus. Das wird nun als „sekundärer Antisemitismus“ bewertet – alles, was mit der Verharmlosung des Holocaust in Verbindung gebracht werden könnte.

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Dieser Mann mit dem gelben „Judenstern“ wurde während einer gewalttätigen Corona-Demo in 2020 am Alexanderplatz (Mitte) festgenommen (Foto: ullstein bild)

Die Polizisten sollen aus Gründen der Gefahrenabwehr eingreifen: „Das Zeigen adaptierter ‚Judensterne‘ bei Versammlungen/ in der Öffentlichkeit ist grundsätzlich gefahrenabwehrend zur Verhinderung der Fortsetzung zu unterbinden“, heißt es in dem Schreiben. Die „Judensterne“ müssen sichergestellt und eine lückenlose Einsatzdokumentation angefertigt werden.


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Heißt: Wer hat das Symbol wo und wie lange getragen?

Hintergrund der internen Mitteilung ist eine Entscheidung des Amtsgericht Tiergarten vom 29. September 2021 (rechtskräftig seit 7. Oktober 2021) und einer geänderten Rechtsauffassung der Staatsanwaltschaft.

Klar gestellt wird durch den Antisemistismusbeauftragten der Polizei aber auch: Das öffentliche Tragen eines blau-weißen Davidsterns als rein religiöses Symbol erfüllt keine Strafbarkeit!

Themen: Antisemitismus Berliner Polizei Coronavirus Demonstration
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