The Wayback Machine - https://web.archive.org/web/20161021163154/http://www.bsv.admin.ch:80/themen/ahv/00011/02185/index.html?lang=de


Beginn Inhaltsbereich

Beginn Navigator

Ende Navigator



Wie ist die Versichertennummer aufgebaut?

Seit 1. Juli 2008 wird in der AHV, der IV sowie in der Erwerbsersatzordnung EO, also in der 1. Säule die neue, 13-stellige Versichertennummer angewendet. Die Nummer ist völlig anonym und genügt - im Gegensatz zur alter AHV-Nummer - den geltenden Anforderungen des Datenschutzes. Sie wird nur einmal vergeben, während die bisherige Nummer, z.B. bei einem Namenswechsel durch Heirat, geändert werden musste.
Wie die beiden Nummernformate aussehen, zeigt nachfolgende Darstellung.
In der alten, 11-stelligen AHV-Nummer waren Angaben zur Person verschlüsselt. Änderte sich zum Beispiel der Name einer versicherten Person durch Heirat, so musste eine neue Nummer zugeteilt werden. Die neue, 13-stellige AHV-Nummer hingegen ist völlig anonym und ändert nicht mehr. Wie die beiden Nummernformate aussehen, zeigt diese Darstellung.
In der alten, 11-stelligen AHV-Nummer waren Angaben zur Person verschlüsselt. Änderte sich zum Beispiel der Name einer versicherten Person durch Heirat, so musste eine neue Nummer zugeteilt werden. Die neue, 13-stellige AHV-Nummer hingegen ist völlig anonym und ändert nicht mehr. Wie die beiden Nummernformate aussehen, zeigt diese Darstellung.

AHV-Nummer wird zur Sozialversicherungsnummer

Ein verbreiteter, aber gezielter und kontrollierter Einsatz der AHV-Nummer im Netz der sozialen Sicherheit erleichtert die Koordination im dezentralen System deutlich. Die AHV-Nummer kann als Sozialversicherungsnummer in allen bundesrechtlich geregelten Sozialversicherungen verwendet werden – also z.B. in der obligatorischen Kranken- und Unfallversicherung, in der Militärversicherung oder bei den Familienzulagen in der Landwirtschaft. Damit ist die Grundlage dafür gegeben, dass die AHV-Nummer auf der Krankenversichertenkarte aufgeführt werden kann.

Verwendung in einem erweiterten Kreis

Darüber hinaus erlaubt die gesetzliche Grundlage die Verwendung der AHV-Nummer im Bereich der privaten Kranken- und Unfall-Zusatzversicherungen, der Bundessteuern, der Militärverwaltung und bei der ETH. Sie ermöglicht den Kantonen und Gemeinden den Einsatz der Nummer bei der Verbilligung der Krankenkassenprämien, der Sozialhilfe, den Steuern und der Bildung.
Die Gesetzesgrundlage definiert zudem, unter welchen Bedingungen die Sozialversicherungsnummer über den oben beschriebenen, klar definierten Kreis hinaus verwendet werden darf.

Datenschutz ist gewährleistet

Mit der Ermächtigung zur Verwendung der AHV-Nummer ausserhalb der 1. Säule sind Massnahmen zur Sicherstellung der Kontrolle über die verwendeten Sozialversicherungsnummern verbunden, aber auch Auflagen, die sicher stellen, dass der Datenschutz eingehalten wird.

Vorteile für AHV, Arbeitgebende und Versicherte

  • Aufwandeinsparung bei der AHV: Nummer wird nur einmal vergeben und ändert im Prinzip nicht mehr
  • Effektivere Koordination unter den Organen des dezentralen schweizerischen Sozialversicherungssystems und somit Aufwandeinsparung (z.B. Koordination zwischen IV, Unfallversicherung und Pensionskasse, die nach einem Unfall Invaliditätsleistungen erbringen müssen)
  • Weniger Mutationsaufwand für die Arbeitgebenden durch unveränderliche Nummer.
  • Erhöhter Persönlichkeitsschutz der Versicherten durch "nicht sprechende Nummer" (Datenschutz)
Zurück zur Übersicht Grundlagen

Ende Inhaltsbereich



http://www.bsv.admin.ch/themen/ahv/00011/02185/index.html?lang=de